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milan

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  1. Dicke Eier braucht man da jedenfalls.
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  3. milan

    Corona und so

    Ja, wohl ein Missverständnis. Da es thematisch um den 2. Lockdown ging, habe ich unterstellt, dass du dich mit der Anrechnung der 2. Hilfe auf die erste auch auf die "Entschädigungen" für den 2. Lockdown beziehst. Ich versteh allerdngs nicht, warum du mich so anpampst. Zu den ersten Paketen und deren Abwicklung habe ich mich gar nicht geäußert Ich gehe davon aus, dass du hiermit wieder die alten Pakete meinst? Ich habe mich zum Neuen geäußert, und da soll es laut Bundeswirtschaftsminister gerade anders sein: Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten also pauschaliert. Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-10-29-PM-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html#:~:text=Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent,werden die Fixkosten also pauschaliert. Überkompensationen wären danach durchaus drin. Du schreibst also an mir vorbei, vermute ich. Noch weniger Grund zum rumpamen. Edit: Man könnte in der neuen Abwicklung (siehe Wirtschaftsminister) ja auch mal positiv feststellen, dass die Politik in der Lage ist, dazuzulernen. Aber Fehler finden und laut schimpfen liegt Manchem scheinbar näher, als differenzierte Betrachtungen. Die Opposition muss das im tagespolitischen Betrieb vielleicht so machen. Aber alle anderen? Und in so einer für alle beschissenen Situation?
  4. milan

    Corona und so

    @Truls221: ohne mich mit deiner „Wahrheit“ und deinen Statistiken auseinandergesetzt zu haben, wie gehst du damit um, dass die Gesundheitssysteme in anderen Ländern an die Belastungsgrenze gelangt sind und wir darauf zusteuern? Und: War Corona im März unproblematisch?
  5. milan

    Corona und so

    wo bist du denn zu Hause?!?
  6. Ich bin ja ganz bei dir, deshalb hatte ich ja geschrieben, dass dein Hinweis, Experten prüfen zu lassen, sinnvoll ist. Mir ging es nur darum, dass der Hinweis eines Nachbarn insoweit keine Pflicht dazu auslösen dürfte. Um meinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen, brauche ich nicht zwingend einen Experten. Mit Experten ist die Sache dann aber natürlich eher Wasserdicht.
  7. Für die Haftung des Nachbarn kommt es darauf an, ob er die mangelnde Standfestigkeit hätte erkennen können. Eventuell könnte dann durch einen Hinweis eine etwas erhöhte Pflicht bestehen, z.B. noch mal einen zusätzlichen Blick drauf zu werfen. Höhere Anforderungen werden dadurch aber m.E. nicht statuiert, also z.B. keine Pflicht, aufgrund des Hinweises einen Experten hinzuzuziehen (es sei denn, der Hinweisgeber ist Experte ). Relevant könnte der Hinweis aber tatsächlich für den Regress des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer sein. Sollte die mangelnde Standfestigkeit grds. auch erkennbar gewesen sein und es der Versicherungsnehmer trotz des Hinweises nicht überprüft, oder ignoriert haben, so dürfte grobe Fahrlässigkeit nachweisbar sein und der Versicherer sich sein Geld vom eigenen Versicherungsnehmer nach Schadensausgleich wiederholen.
  8. Ich präzessiere: Wenn die allgemeine Standsicherheit nicht mehr gegeben und dies für den Eigentümer im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten erkennbar war. Deshalb ist das hier sehr sinnvoll:
  9. Der Nachbar haftet nur, wenn die allgemeine Standsicherheit zuvor nicht mehr gegeben war. Nicht jedoch, wenn standsicher, aber z.B. wegen starken Sturms gekippt.
  10. Sehr schön. Motorradfahren beschränkt sich bei mir seit einigen Jahren mehr oder weniger auf den Haupturlaub. Inkl. Sozia und Gepäck. Die GS ist da für mich der perfekte Kompromiss aus Reise-/Soziatauglichkeit und Kurvenräuberei, was erstaunlich gut geht, auch mit der ADV-Brumme. Wenngleich mir die 12er etwas zu wenig direkte Rückmeldung von der Straße gibt, insoweit war mir die 1150er ADV noch lieber.
  11. O.K., wenn ihr 4V BMWs bashen wollt, bitte sehr. Immer drauf. Meine Urlaubskarre.
  12. milan

    Corona und so

    In der Tat, das hatte ich bis gerade eben nicht verstanden, dass es dir ausschließlich um ein konsequentere Sanktionierung ging. Entweder bin ich zu schwer von Begriff, was ich gar nicht ausschließen will, oder du hattest einfach zu viel anderes Zeug drumherum geschrieben und ich habe versehentlich einen vermeintlichen Sinn darin erkannt... sorry, soll nicht wieder vorkommen
  13. milan

    Corona und so

    Hab ich was verpasst?! Ich dache der Puff muss auch zu...
  14. milan

    Corona und so

    Aber das ist doch das Problem @Champ. Es hat sicherlich auch Hochzeiten gegeben, die sich an Hygienemaßnahmen gehalten haben, wie es entsprechende Gastrobetriebe gegeben hat. Und andersrum. Genau deshalb kann man die Schließung bzw. ein Verbot jetzt auch nicht auf das Eine oder Andere begrenzen oder wechselseitig mit den Fingern aufeinander Zeigen. Nur am Rande: Wo finden eigentlich Hochzeiten regelmäßig statt? Und andersrum: Kann man Hochzeiten verbieten, solange Wildfremde in Bars und Kneipen zusammen sitzen und feiern? Und damit wollte man dir und deinen Kindern eigentlich entgegenkommen. Die Familiären Belastungen reduzieren. Ob das richtig war, kann/möchte ich nicht beurteilen. Aber es wurde eine Abwägung vorgenommen. Man wird es nicht allen im Einzelfall recht machen können und es wird Einzelschicksale geben. Aber es dient am Ende trotzdem der Allgemeinheit. Was die Existenzgefährdung der Betriebe angeht, verstehe ich den momentanen Aufschrei noch nicht so ganz. Auch, wenn die genauen Modalitäten und Bedingungen (jdf. mir) noch nicht bekannt sind, so dürften die in den Raum gestellten 70-75%-Umsatzersatz vom 2019er Novemberumsatz z.B. für viele Gastronomiebetriebe deutlich mehr sein, als sie diesen November hätten ansonsten erzielen können. Wo hast du diese pauschalierte Information her? Ich interpretiere das, was ich dazu bis jetzt gelesen habe so, dass nur die Leistungen, die bereits durch die ersten Pakete auf November entfallen, Anrechnung finden, z.B. für November gewährtes Kurzarbeitergeld. Ich finde es nicht schwer zu erklären, dass der Staat nicht bereit ist und auch nicht sein kann oder muss, bis zu 100% des Umsatzes oder sogar mehr und damit auch den Unternehmergewinn (über-) zu kompensieren.
  15. milan

    Corona und so

    Die von Champ angesprochenen und von mir insoweit in Bezug genommenen Bußgelder betreffen nur die "schwarzen Schafe". Im Übrigen, siehe eins weiter oben.
  16. milan

    Corona und so

    Das mag ja alles richtig sein, in deinem Hallenbad. Aber dass die Infektionszahlen trotz einiger Musterbeispiele wieder explodiert sind, liegt halt wohl auch daran, dass sich nicht alle und überall an die Regeln und Empfehlungen gehalten haben. Und mal einen teilweisen neuen Lockdown als erforderlich unterstellt, wie willst du da jetzt differenzieren?
  17. milan

    Corona und so

    So bestechend dein Argument auch auf den ersten Blick wirkt, ist m.E. doch nicht geeignet, hier ein großes Versagen anzuprangern. Ausgangspunkt war, dass sich viele Gäste und vor allem auch die Gastronomen um die Kontaktlisten NULL geschert haben. Listen gab es in vielen Läden gar nicht, oder nur auf Nachfrage. Lagen welche auf dem Tisch, wurden sie oft seitens der Gäste gar nicht, oder nur mit "Donald Duck" ausgefüllt. Es war vielen Gastronomen, die auch sonst öfters mal wenig von den Maßnahmen hielten, schlicht Wurscht. Ich habe da kein Mitleid, wenn solches Verhalten dann geahndet wird. In der zivilrechtlichen Haftung nennt sich das "Organisationsverschulden". Tue ich demgegenüber das ZUMUTBAR Erforderliche, hafte ich auch nicht, wenn trotzdem etwas schief geht. Werden durch die Gäste halbwegs plausible Angaben gemacht, gibt es für den Fall, dass diese nicht stimmen, auch keine Sanktion gegen den Gastronomen. Wenn aber der Bussi-Bussi-Italiener ohne Mundschutz ständig um mich rumscharwänzelt, sich aber nicht im Ansatz um meine Daten kümmert (unlängst erst berichtet bekommen), ist er halt selber schuld.
  18. Mir fehlt der Vergleich. Ich hatte aber mal eine K 100 RS. Kippelig fand ich die nicht unbedingt. Aber in Kurven wollte sie schon auf Zug gehalten werden, um sportlich durchzukommen. Geschwindigkeitsverringerung in der Kurve dann erforderlichenfalles nicht über Gaswegnahme, sondern mit der Fußbremse durch die Kurve ziehen. Das mag aber eine Eigenheit der K gewesen sein. Als ich dann auf eine 1150er GS ADV (Bj 2003) umgestiegen bin, war das kurvenmäßig eine Offenbarung.
  19. Nicht ganz. Wenn du den Baum schädigst, kommt die Ordnungswidrigkeitsstrafe eher auf dich zu... Dein Selbsthilferecht wird insoweit durch die landesrechtlichen Regelungen und kommunalen Satzungen eingeschränkt.
  20. Jedenfalls dann nicht, wenn es bei euch eine Baumschutzsatzung gibt und der Eingriff zur Beeinträchtigung des Baumes i.S.d. Satzung führen würde, wovon bei solchen Flachwurzlern wohl ausgegangen werden muss. Dann müsste das vorher behördlich genehmigt werden.
  21. Auch da muss differenziert werden! Der Beseitigungsanspruch betreffend zu nah gepflanzte Bäume als Solche ist im jeweiligen Landesrecht geregelt, wie 125vnb6 zu recht darauf hinweist, meist so zwischen 4 und 6 Jahren nach Pflanzung, meine ich. NRW definitiv 6 Jahre. Der Anspruch auf Beseitigung des Überwuchses (§ 1004 BGB) verjährt allerdings IMMER innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Also 3 Jahre nach Eintritt der Beeinträchtigung des Grundstücks, wobei die Frist erst zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Beeinträchtigung begonnen hat, also mit Ablauf des 31.12. zu laufen beginnt. In meinem letzten Fall vor rund 15 Jahren war das noch streitig. Ich habe mich seinerzeit darauf berufen, dass die Äste mit jedem Tag neu und weiter wachsen, also täglich eine neue Situation geschaffen wird und damit faktisch keine Verjährung eintreten kann. Der Bundesgerichtshof hat es dann letztes Jahr anders entschieden...
  22. Nochmal vorsorglich: Ich habe mit Nachbarschaftsrecht nichts zu tun, daher insoweit Halblaie. Zum schnell mal nebenbei Einarbeiten sind solche Fälle zu komplex. Aber grds. wird hier wohl sauber zwischen dem Überhang und dem Laub abzugrenzen und differenzieren sein. Überhang: Wenn sich die überhängenden Äste in großer Höhe befinden und als solche nicht stören (also z.B. die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen oder irgendwo reinwachsen), wird eine Beeinträchtigung durch diese selbst wohl nicht gegeben sein. Ich bezweifele, dass man dafür auf das Laub, welches vom Überhang herunterfällt abstellen kann, da dieses gesondert zu betrachten sein dürfte. Aber selbst wenn, wird wohl das Laub vom Überhang im Vergleich zum gesamten Laub der Bäume eher unwesentlich sein. Zum Laub: Also Ansprüche schon mal grds. nur für die Bäume, die zu nah' gepflanzt wurden. Und wenn man § 906 Abs. 2 BGB zu Ende liest, steht da aber leider auch, dass das eine Entschädigung nur verlangt werden kann, wenn eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Und auch hier kommt eine etwaige Entschädigung dann auch nur für diejenigen Laubverunreinigungen in Betracht, die aus den zu nah' gepflanzten Bäumen resultieren... Einen zu PK-HDs ganz ähnlichen Fall hat mal das OLG Hamm 2008 entschieden (siehe Anlage), da gehen die diesbezüglichen Probleme schön daraus hervor... Viel Raum zum Streiten also, die Startposition nicht die beste. Übrigens, auch in NRW muss in Nachbarschaftsstreitigkeiten vor dem Gericht zunächst zwingend ein Schlichtungsverfahren vor der Gütestelle durchgeführt werden. Das ginge notfalls auch ohne Anwalt... OLG Hamm Laubfall von bestandsgeschützten Bäumen im Nachbarverhältnis - beck-online.pdf
  23. Lies einfach noch mal. Ein Prozess kann teuer werden. Anwaltskosten auf beiden Seiten. Gerichtskosten. Und noch blutiger wird es, wenn ein Sachverständiger, wie häufig in derartigen Fällen, erforderlich wird. Der Verlierer zahlt die gesamte Zeche. Was beim jeweiligen Anwalt davon hängenbleibt und wie das im Verhältnis zum Zeitaufwand steht, ist eine ganz andere Frage. Die Themen, in denen seinerzeit von Peanuts die Rede war, sind da schon eher interessant.
  24. Ohne da jetzt etwas über deine Grundeinstellung zu Anwälten reininterpretieren zu wollen, hast du jedenfalls definitiv eine falsche Vorstellung davon, welche Fälle/Streitwerte für (zumindest halbwegs erfolgreiche) Anwälte wirtschaftlich gewinnbringend sein könnten.
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