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milan

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  1. Wo hast du das denn in meinem Beitrag gelesen? Es ging darum, warum man wegen 5 Personen, die, da festgeklebt und evtl zugekifft , niemanden weh tun, nicht mit ˋnem Wasserwerfer wegschiesst. Und einen aufgebrachten, randalierenden Mob vielleicht schon. Der restliche Quatsch mit „fachsimpeln“ und so ist mangels qualifizierten Inhalts nicht einlassungsfähig, sorry. Was mich echt nervt, ist diese ständige ideologische Aufladung der Diskussionen. Da wird sofort das eigene rechts/links Klischee im Kleinhirn ,egal von welcher Seite aus, aktiviert. Warum kann man z.B. das, was der Vespa-Spacke oben gemacht hat, nicht einfach mal bewerten, ohne gleich die politische Ecke auszupacken. Da gast jemanden einen anderen ein, der anderer Meinung ist, sich festklebt und andere blockiert. Beiderseitiges Verhalten kann man mit guten Argumenten bewerten, ohne links und rechts bemühen zu müsse. Aber halbwegs objektive Auseinandersetzungen ohne Richtungs-Resentiments sind in unserer aufgeheizten Gesellschaft scheinbar nicht mehr möglich. DAS kotzt mich echt an. Das hab ich echt satt. Und das macht mir Sorge.
  2. Bitte keine Verschwörungstheorien. Das Stichwort heißt Verhältnismäßigkeit. Für fünf Leute, die da friedlich sitzen, benötigt man keinen Wasserwerfer. Für einen, diplomatisch ausgedrückt, aufgewühlten Mob mit hunderten von Menschen, die auf Krawall gebürstet sind schon. Ich hab die Meute hier in der Stadt erlebt. Ich leide eigentlich an Selbstüberschätzung und meine, alles Weghauen zu können. Da hab ich mich unwohl gefühlt. Edit: die Videos davon waren in der Tagesschau und dürften noch im Netz zu finden sein. Ein Hoch auf Abkühlung durch Wasserwerfer.
  3. Jesus! Du lieber Himmel. Ganz unabhängig davon, wie ich zu den Klimaklebern stehe: Du hast offensichtlich das Problem bzw. dessen Ausmaß immer noch nicht verstanden. Mit Pilzesammeln kannste dem nicht beikommen. Wir müssen uns alle ändern. Und klar, wäre schon bequem für uns, wenn die Plastik Fischen gingen und uns dadurch nicht weiter in unsrer Komfortzone stören würden. Im Übrigen, kennst du Klimakleber persönlich ? Woher weißt du, dass die nicht tatsächlich (auch) Bäume pflanzen und Pilze sammeln? Ach so, stimmt, Jesus
  4. Ohne Vernehmung gehtˋs Bein bedingten Vorsatz ehˋ nicht, wenn er denn sprechen mag. Der bedingte Vorsatz ist halt eine innere Einstellung. Der Richter muss nur wollen, und die wollen durchaus mal, auch in Bayern (bin da auch häufiger unterwegs, wenn auch nicht im reinen Strafrecht). Auch, wenn das die Exekutive manchmal gerne häufiger hätte. Bin dabei, auch wenn ich keine Ahnung habˋ, was M4 ist. Bin, ausreichend Bier vorausgesetzt, allerdings sehr lernfähig
  5. Wenn der Typ nicht nachweislich dumm wie eine Kartoffel ist, ist das bedingter Vorsatz. Das nimmt ihm kein Richter ab, dass er nicht zumindest damit gerechnet hat, dass der Verklebte evtl Husten muss. Nach deiner Argumentation würde es dolus eventualis nicht geben. Ist aber Gerichtsalltag.
  6. Würde ich im worst case nicht d‘rauf Wetten wollen. dolus eventualis = etwas (die Möglichkeit einer Folge) billigend in Kauf nehmen = bedingter Vorsatz = Vorsatz. Und je nach dem, wieviel Qualm er dem Delinquenten eingebläut hat, könnte im worst case auch Körperverletzung tatsächlich einschlägig sein: Gesundheitsschädigung: „Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, d.h. eines nachteilig von den normalen körperlichen Funktionen abweichenden Zustandes körperlicher oder seelischer Art.“ Hat der ˋnen Hustenanfall oder Übelkeit, biste dabei. Nur so rein Formal. Macht d‘raus, was ihr wollt. Weiterdiskutieren.
  7. ... und noch besser!!!!!:
  8. Weiß grad nicht, ob bei "ich bin voll", oder hier. ... Bin grad auf damals....
  9. Dry Aged Emsrind, Côte du Boeeuf (Bio), schlicht auf den Grill geworfen. Braucht noch ein wenig.
  10. Schöner Bericht. Weiterfahren/machen!
  11. Nunja, es wurde nicht präsentiert, sondern durchgestochen, bevor es inhaltlich fertig und auch bevor es innerhalb der Koalition ausverhandelt war, wenn ich mich recht erinnere. Und die Qualität des Inhalts daran zu bemessen, wie die Bildzeitung das Gesetz betitelt ("Heizungshammer")? Aber mal unterstellt, die These stimmte, dass die Politik selbst nicht unmaßgeblich Mitschuld am Erstarken der AfD hätte. Warum sollte man dann anders mit einer - wiederum unterstellt - verfassungsfeindlichen Partei umgehen und diese "akzeptieren"? Ich halte das "Argument", man sei selbst Schuld an der AfD, egal ob richtig oder falsch, für ein Ablenkungsmanöver.
  12. O.K., danke. Es ist also nicht nur eine leichte Fehlstellung, die ich nicht für relevant erachte und die trotzdem zu einem Defekt führen könnte. Verstanden. Frage beantwortet. Gibt es da tatsächlich entsprechende Erfahrungsberichte, oder ist das nur eine allgemein geäußerte "Befürchtung"? Unabhängig dessen werde ich den wohl trotzdem bei Gelegenheit wieder tauschen. Edit/P.S.: Gibt es Produktempfehlungen für einen PX-Kicker?
  13. Ich exhumiere gerade mal kurz, bin über die Suche hier gelandet und bitte um Nachhilfe. Was passiert, wenn ich gleichwohl einen sprint/rally Kicker auf die PX setze? Hintergrund: Habe gestern einen Kicker, dessen Herkunft und Modellzugehörigkeit nicht ganz klar ist, auf die PX gesetzt. Funktioniert jedenfalls. Im sonstigen, also falschen Internet, habe ich nur finden können, dass der Kicker dann im "falschen Winkel" an der PX stünde (hier) . Was resultiert hieraus? Wäre das schädlich?
  14. Such dir einen Cosa-Scheinwerfer (@Rita könnte noch welche haben) und gut (jdf besser) iss. Und das mit originaler Optik.
  15. Ich habe den BGM Classic auf den ersten rund 1.000 km in Kurven als etwas "sperrig" empfunden und jetzt den Eindruck, dass sie eingefahren sind und deutlich besser in die Kurven gehen. Ich kann allerdings nicht gänzlich ausschließen, dass auch eine Gewöhnung im Spiel ist, da ich vorher den K80SR drauf hatte, der m.E. wie von selbst in die Schräglage geht (fast einen Tacken zu viel, wenn man das nicht gewohnt ist).
  16. Vielleicht googelst du mal den Begriff "Meinung(säußerung)". Und vielleicht findest du dort neben einer für dich verständlichen Definition auch eine Abgrenzung zu "Beleidigung" und "Diffamierung". Und ganz vielleicht verstehst du dann auch den diesbezüglichen Unterschied und dann auch das, worum es uns Seierern hier geht. Aber wahrscheinlich nur ganz vielleicht, denn dafür wäre ein Können UND Wollen nötig. Wenn du dich in der Kneipe penetrant über körperliche Merkmale Anderer lustig machst, musst du mit meinem Widerspruch rechnen. Und das gänzlich unabhängig von deiner politischen oder sonstigen Orientierung. Die frage ich vorher nicht ab, ganz ehrlich versprochen.
  17. Nein, sorry, die ständige Diffamierung von Personen aufgrund körperlicher Merkmale kann und mag ich nicht mehr lesen. Das hat m.E. nix mit Strebertum, sondern ausschließlich mit Anstand und Empathie zu tun.
  18. Das Gegenteil ist der Fall. Mich ermüdet es um ein Vielfaches schneller, wenn ich langsam fahre (n muss). Und ich werde schnell unaufmerksam. Bei höheren Geschwindigkeiten bin ich hell wach und konzentriert. Ist aber vielleicht auch eine individuelle Angelegenheit.
  19. Mahngebühr mag vielleicht nicht der zutreffende Ausdruck sein, soweit es keine Gebührentatbestände in den ärztlichen Honorarverordnungen gibt (mir allerdings nichts bekannt), wäre die zutreffende Bezeichnung eher Mahnkosten. Gebühren haben sich aber terminologisch mittlerweile auch im privatrechtlichen Bereich "etabliert". Ab wann bzw. in welchen Konstellationen und in welcher Höhe berechtigt sind, ist, wie so oft im Rechtlichen ein komplexes Thema. Grds. setzt der Anspruch auf Mahnkosten voraus, dass sich der Schuldner bereits in Verzug befindet, das Ganze ist dann ein schnöder Schadensersatzanspruch. Grds. begründet die (erstmalige) Anmahnung einer fälligen Forderung aber erst den Verzug. Damit fällt ein Anspruch für diese Mahnung aus. In bestimmten Ausnahmefällen tritt Verzug ohne Mahnung ein, z.B., wenn die Fälligkeit der Leistung nach Vereinbarung kalendarisch bestimmt oder bestimmbar war. Dann tritt mit Ablauf dieses Datums Verzug automatisch ein, Schadensersatzansprüche für alles weitere sofort möglich. Bei Behandlungsverträgen wird Dahingehendes eher nicht vereinbart. Die Höhe der Kosten richtet sich danach, wer anmahnt. Tut dies der Unternehmer/Arzt selbst, bekommt er grds. nur das, was es ihn das selbst kostet, da ja ein Schadensersatzanspruch (anders wieder bei abweichender Vereinbarung). Da man das im Einzelfall schwer beziffern/nachwiesen kann (Papier//Porto, etc.), gewährt die Rechtsprechung hier pauschalen, die von Gericht zu Gericht abweichen, sich allerdings üblicherweise zwischen 1,50 und 2,50 bewegen. Beauftragt der Unternehmer/Arzt demgegenüber einen Rechtsanwalt/Inkassounternehmen mit der Mahnung, wird es teurer. Der U/A muss den RA nach RA-Gebühren bezahlen, in dieser Höhe entsteht ihm dann ein Erstattungs-/Schadensersatzanspruch gegenüber dem säumigen Schuldner. Der Höhe nach begrenzt die Rechtsprechung diesen Anspruch aber auch auf die gesetzliche Gebührentabelle der RAs, d.h., wenn der U/A höhere Gebühren mit dem RA vereinbart hat, muss dies nicht bezahlt werden, da dies einen Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit darstellen würde. Ob ich das Kind Mahnung oder Erinnerung nenne, ist vollkommen schnurz, es geht ja darum, dass hier infolge des Verzugs des Schuldners Kosten für etwas entstanden sind. Ich hab sogar schon "Mahnungen" gesehen, die in Gedichtform abgefasst waren. Aber selbst bei dreistöckigen Jamben gibt es nicht mehr als vorbeschrieben. Juhu, ich wusste was ...
  20. Ich kenn' den Mittelfinger als sog. "Stinkefinger". Ich hab das für mich als "schieb dir den hinten rein" interpretiert. Keine Ahnung, ob das die allgemeine Interpretation, oder nur meine subjektive Auslegung war.
  21. Ein ganz großes „Entschuldigung“, ich wusste nicht, dass die Beziehung zwischen dir und deinem Kickstarter doch soo sensibel ist und du auf Nachfragen so dünnhäutig reagierst. Mein Kickstarter ist mir gerade (mal wieder) durchgebrannt, da hatte ich halt auf Hilfe bzw. Lösungsansätzen aus der Kickstarter-Therapiegruppe gehofft. Aber Nix für Ungut! Wird schon wieder.
  22. Ich glaub, ich muss mal wieder zum Augenarzt. Ich kann beim Kicker (nicht bei der Welle) keinerlei Verzahnung mehr erkennen...(?)
  23. Das ist halt auch so ein subjektiver Standpunkt. Eigentlich der Klassiker beim Autofahren. Jeder hält seine Fahrweise genau für richtig. Wenn du mit 139/140 die Mittelspur besetzt hältst, muss der mit 160 auf die Linke und blockiert den mit >180. Mit deiner Geschwindigkeit gehörst du für andere durchaus zu den Langsameren/Blockierern (o.K., du hast Richtgeschwindigkeit und Klimaschutz auf deiner Seite). Slalom fahre ich auch nicht. Aber wenn es auch nur ein wenig länger auf der rechten Spur frei ist, nutze ich die. Und das auch mit deutlich höheren Geschwindigkeiten.
  24. Nur btw, was ist mit der Verzahnung deines Kickstarters passiert? Hast du den auf M9 aufgebohrt und eine entsprechende Schraube drin?
  25. Wenn es direkt bei KS war und du es genauer lokalisierst (solche Stellen gibt es hier einige), dann kann ich die aktuelle Situation dort bei einem Ausritt evtl. mal prüfen. Und dann Versaufen wir das ersparte Knöllchen. Aber bitte nicht wegen 20.- EUR
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