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Lenki

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gay-sf-lord

gay-sf-lord (9/12)

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  1. Thematik Tankdeckelentlüftung kommt immer wieder mal vor, dass diese zu ist bzw. halt nicht so groß wie notwendig. Hatte ich auch schon mehr als einmal. Einfach etwas aufbohren...
  2. Klar, wird die Vmax erhöht muss das Fahrwerk und selbstverständlich auch die Bremsanlage passen, das sollte dann auch so eingetragen werden (nur in Verbindung mit...blablabla). In der Praxis schauen die Eintragungen jedoch überwiegend nicht so aus...
  3. Geänderter Zylinder und Federbein beeinflusst sich nicht, daher hat das meiner Ansicht kein Einfluss auf die ABE von Austausch-Federbeine. Die Eintragung der Reifenfabrikatsbindung haben früher vor schätzungsweise 20 Jahre oder so die Zulassungsstellen eine Zeit lang von sich aus reingeschrieben. Das sollte aber schon lange nicht mehr der Fall sein. Die Austragung geht jedoch nur mit Gutachten vom Sachverständigen.
  4. Wann kommen die Leinwandposter? Muss ich haben!
  5. Einfach alles nur Endstufe! Da fehlen einem (bzw. zumindest mir) einfach nur die passenden Adjektive!
  6. Kann jemand bitte kurz zusammen fassen welche Vorteile so ein VMC gegenüber einen Quattrini aktuell hat?
  7. Ja man hätte die Supra auch "normal" bauen können und nicht wie du wirklich komplett alle verfügbaren Register ziehen . Der Koffer wird bzw. ist dafür aber echt Endstufe und vermutlich ziemlich einzigartig so. Weiter so! Aber genug Offtopic! Wann kommt das Update auf Egig 220? Hast du die Rahmen verstärkt? Welche Gabel hast du genauso verwendet?
  8. Mega Schrauberei! Weiter so! Was stresst mehr im Nachhinein? Smallframe oder Supra schrauben?
  9. Wenn die Felgen eintragungsfrei gefahren werden sollen sind in diesem Fall nur die aufgeführten Reifen zulässig. Bei allen anderen Abweichungen heißt das dann, wie schon erwähnt, Einzelabnahme. Und in diesem speziellen Fall müsste man dann auch nach meiner Ansicht den Reifenhersteller und Typ explizit mit eintragen. Pssssst! 🤫🤫🤫
  10. Sonst steht da nichts? Das wäre in der Tat zu wenig...
  11. Ist das so? Argumentation? Ein Bild vom Prüfzeichen würde weiter helfen.
  12. Sorry! Diese allgemeinen Aussagen sind so nicht korrekt, das ist leider etwas komplizierter. Steht in der ABE von den SIP Felgen wirklich eine Reifenbindung als Auflage? Das weiß ich nicht Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist. Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an. Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind! Nochmal! Es kommt immer auf den vorliegenden Fall und kann leider so gut wie nie pauschal beantwortet werden. Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht! Das ist mal wieder ganz klassisch die Thematik Theorie und Praxis... Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel... Ja größeres Thema. Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit). In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).
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