Ne, geht nicht. Der Abrollumfang zwischen den beiden ist zu verschieden. Abrollumfang -2,5% und +1,5% bezogen auf die Serienbereifung kann man im Normalfall machen als "auch genehmigt", sofern genug Platz vorhanden etc.. Allgemein sind Übersetzungsveränderung bei unseren Karren kein Problem, solange Erstzulassung vor 01.01.89 wegen Abgasuntersuchung.