Das stimmt so nicht! Man kann es nach den Vorschriften machen oder halt nicht. Das hat nichts mit Ermessensspielraum zu tun. Kurze Erklärung: Ab Erstzulassungsdatum 01.01.1989 sind Krafträden AU-pflichtig. Bei jeder Änderung am Motor (Zylinder, Vergaser, Luftfilter, Auspuff usw.) wird immer von einer Verschlechterung der Abgaswerte und Geräuschwerte ausgegangen. Das mit den Geräuschwerten bekommt man durch eine Fahr-/Standgeräuschmessung in den Griff (die nicht immer sauteuer sein muss), jedoch bekommt man das mit den Abgaswerten nicht einfach eine einfache CO-Messung in den Griff. Abgasgutachten heisst das Zauberwort und das kostet richtig Asche! Das ist das Problem!