Ich glaube, daß genau DA der Hund begraben ist! Zulassungspflichtige Fahrzeuge (Ist eine Vespa als Kleinkraftrad (mit max. 50 ccm, nicht schneller als 50 km/h,...) definitiv nicht) bzw Fahrzeuge die ein amtliches Kennzeichen führen müssen (ist ein Kleinkraftrad, das freiwillig zugelassen wurde, da damit ein ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde. Dieses Kennzeichen MUSS dann auch geführt werden), müssen zur HU. So begründete der Oberste aus der Rechtsabteil in HH seine Entscheidung. Kurze Frage am Rande (eventuell OT): Was ist eigendlich für euch der Vorteil einer Zulassung OHNE HU? Nur das sparen der 39€ alle zwei Jahre? Ich gehe ja mal davon aus, daß jeder der sich mit diesem Hobby beschäftigt sein Fahrzeug / seine Fahrzeuge auch in einem Zustand hält, daß eine HU-Prüfung zumindest technisch KEIN Problem darstellen sollte.