Das tut ja nix zu Sache - mit Amtsdeutsch-würde-wäre-hätte-Begründung schimpft sich das dann so: So hätte das Fahrzeug nicht am Strassenverkehr teilnehmen dürfen, also hätte der Unfall auch gar nicht passieren können! Ging mir selbst schon so ähnlich. In meiner Urteilsbegründung las es sich damals so: Der Radfahrer hätte ja ruhig bei Rot über die Kreuzung fahren können, wäre ich 50km/h gefahren, hätte es zum bremsen gereicht. Der Richter reagierte dann etwas ungehalten, als ich nach der Urteilsverkündung angemerkt habe, daß ich wohl hätte noch schneller fahren sollen, denn dann wäre ich schon über die Kreuzung drüber gewesen, als der Radfahrer trotz Rot in eben diese gefahren ist. So wäre der Unfall auch zu vermeiden gewesen.