Servus Jochen,
am einfachsten wäre es, wenn der Verkäufer einsichtig wäre.
Das wird wahrscheinlich nicht so einfach werden und dir raten, den Anwalt hinzu zu ziehen.
Das mit der Gewährleistung oder Rückgabe von Privat, ist ja so ein Ding.
Allerdings wenn du nachweißen kannst, daß das ganze arglistig verschwiegen wurde, könntest du Erfolg haben.
War auch schon in so einer Situation, hatte aber das Glück, daß es gut ausging, ohne Anwalt und Strafanzeige.
Drück dir die Daumen!
Grüße Tom
PS: früher gab's unter Gleichgesinnten, für sowas noch eine auf's Näschen.