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milkyway1303

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  1. Danke Leute, ich hab die Versicherung jetzt gekündigt (hatte Glück, da die meinen Beitrag erhöht haben-Sonderkündigungsrecht, hat mich sogar der Versicherungsmensch darauf hingewiesen^^) und such mir jetzt ne neue günstige und vorallem RICHTIGE Versicherung
  2. Hallo Debarg, danke für die Antwort. Komisch, ich musste damals explizit beim Abschluss der Versicherung auswählen, dass sie über 80 km/h fährt und wenn ich bei meiner Versicherung auf der Internetseite schaue, da muss man eine Auswahl treffen zwischen: Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad und über oder unter 80 km/h und wenn ich die unter 80km/h wähle, ist es schweineteuer... Die fragen da auch nicht nach, wann ich meinen Führerschein gemacht habe... Scheint also nicht bei allen Versicherungen bereits angekommen zu sein ^^
  3. Fred, mir geht es um die falsch abgeschlossene Versicherung...
  4. Danke makro für das Gutachten, jetzt muss ich mir überlegen, ob ich das Kupplungszahnrad tausche.... Ist das kompliziert für eine Anfängerschrauberin?! Danke matzmann, es geht mir aber gar nicht um die Fahrerlaubnis, sonder um die Zulassung bzw. die Versicherung ;)
  5. Danke Matzmann, ich komme darauf, weil mir das beim Kauf so gesagt wurde, dass ich sie dann als Leichtkraftrad mit über 80 km/h anmelden kann, um die günstigere Versicherung zu erhalten... Ist das neuere Gutachten, das was makro reingestellt hat? Wenn ich das Primärrad also nicht tausche, komme ich nicht über 80 und somit kann ich sie nicht so versichern, wie ich es bislang gemacht habe? Und zu dem Hintergrund: Diese 96er Grenze bezieht sich aber nicht auf das Baujahr vor 96, sondern 96 wurde das Gesetz dahingehend geändert oder?! Vielen lieben Dank
  6. Danke erstmal für deine Antwort, aber eine App-Messung wird der Tüv ja sicherlich nicht anerkennen...?!
  7. Hallo liebe Vespagemeinde, ich habe folgendes Problem mit meiner P80X Bj. 1984: Die Vespa wurde mir verkauft mit 97ccm anstatt der ursprünglichen 80ccm, wegen der Versicherungsvorteile, da sie ja dann über 80km/h fahren sollte. Nun wurde in dem Fahrzeugbrief zwar die größere Kubikzahl eingetragen, allerdings die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h belassen. Ich habe einer Versicherung abgeschloßen für ein Kleinkraftrad über 80 km/h, was problemlos ging. Nur bei der Zulassungsstelle wurde ich auf die Höchstgeschwindigkeit hingewiesen. Ich fahre jetzt aber trotzdem schon seit 2 Jahren damit rum (ich weiß, das war etwas dumm, aber okay). Als ich nun zum TÜV wollte, um mir die höhere Geschwindigkeit eintragen zu lassen, wurde mir mitgeteilt, dass sie das nicht machen können, da sie die Geschwindigkeit ja nicht testen können und eigentlich auch meine Betriebserlaubnis für den Roller abgelaufen sei. Und nun zu meinen Fragen: 1. Fährt sie denn überhaupt über 80km/h (ich kann das ja nicht wirklich testen nur allein nach Tacho)? 2. Wie kann ich die Höchstgeschwindigkeit nachträglich anpassen lassen? bzw. 3. Ist es eurer Meinung nach überhaupt notwendig sie anpassen zu lassen (bei einer Polizeikontrolle hat niemand was gesagt und falls es zu einem Unfallschaden kommt, sieht ja eigentlich auch keiner meinen Fahrzeugschein...)? Das soll nicht naiv klingen, nur ich war ehrlich etwas geschockt, als es hieß, dass ich keine BE mehr habe und weiß gerade nicht so weiter, da ich jetzt auch erstmal keinen Tüv gemacht habe.... Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!!
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