Leider kenn ich nur die Rechtslage in Österreich, Angestellte dürfen nicht nach Stunden bezahlt werden, es darf zu keiner Schlechterstellung kommen (außer natürlich sie stimmt zu), die Arbeit muss gleichwertig zu ihrer vorigen Tätigkeit (innerhalb der Firma) sein, Überstunden können nur bis zu einer gewissen Grenze mit Freizeit ausgeglichen werden (und auch da würd ich 1,5x nehmen dh 1 std arbeiten - 1,5 std frei) Abfertigung gibt es in Österreich erst nach 3 Jahren (2 Monatsgehälter, aliquotiert mit Weihnachts & Urlaubsgeld - aber ich glaub das gibts in D nicht) würde mich an Arbeiterkammer wenden (wenns so was gibt) in österreich pflichtmitgliedschaft und beratung kostenlos, außerdem vertreten sie dich vor gericht und wegen wer zuerst gekündigt werden muss - es gibt keine regeln, wen der chef kündigt außer deine freundin ist behindert, schwanger, hat besonderen Kündigungsschutz, besonders lange in der Firma (soziale Ungerechtigkeit) ... deutsche gewerkschaft