Doof nur, dass ein erweitertes Führungszeugnis nur ausgestellt wird, wenn die anfordernde Stelle bestätigt, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen (§30a blabla) - und das lediglich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen / besonders Schutzbedürftige nötig ist, bzw. bestätigt werden darf...
Ggf. verwechselst du das mit nem behördlichen FZ...?