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ET325

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Alle Inhalte von ET325

  1. Der Sito ist viiiiiiiiiiel lauter als die Banane,
  2. So siehts aus. Das läuft zivilrechtlich auf ein Sachverständigengutachten raus und ob die Staatsanwaltschaft was macht steht in den Sternen.
  3. Es geht um eine ET3. Fahren dürfte ich alles was ich wollte, also auch eine Kawasaki H2R. Darum geht's aber nicht. Wenn ich schnell fahren will nehm ich die allradbetriebene bayerische Cabriolette mit 306 PS. Ich will bei meiner ET3 vielmehr etwas mehr Leistung einhauchen ( 11 KW und 125 ccm) sind genug. Das ganze eingetragen und abgesegnet. Mehr ccm will ich schon wegen der dann notwendigen Blinker und der dann notwendigen großen Nummerntafel nicht. Genausowenig möchte ich den Originalmotor durch Auffräsen der Überströmkanäle und des Einlasses "verstümmeln". Insoweit schien mir Direktansauger ganz probat. Bei diesen Vorgaben schien mir der Quattrini M1 L recht passend. Den sollte ich auch als 125 ccm eingetragen bekommen. Wenn das jedoch die erhoffte Mehrleistung nicht bringt oder die Original-Kurbelwelle davon Schaden nimmt macht's keinen Sinn. Gibts denn eintragungsfähige Alternativen in meinem Sinne?
  4. Vielen Dank für die Antworten - kaum ist man mal 20 Jahre ohne Roller gibt's nen technischen Fortschritt ;-D
  5. Die Kupplung ist nicht das Thema, die ist schnell gewechselt. Ich will das Originalgehäuse nicht beschneiden und auch keinen Kurbelwellentausch vornehmen.
  6. Vielen Dank - da gibt's dann aber nur noch den Pinasco, wenn ich innerhalb der 125 ccm bleiben will?
  7. Unter der Vorgabe, die Originalmöhre ein bisschen zu pimpen und das Ganze vom Tüv als Leichtkraftrad absegnen lassen zu wollen, macht da quattrini M1 l - 56 plug & play Sinn? Es muss wie gesagt nicht das Maximum an Leistung rausgeholt werden, das Motorgehäuse soll nicht bearbeitet werden. Die O-Welle soll unverändert drin bleiben. Das ganze mit einer ET3 Zündung An Vergaser werden keine Vorgaben gestellt. Auspuff soll eine ET3 Banane oder das Sito-Derivat hin. Das ganze sollte tourentauglich sein und in der Stadt Spass machen. Die eierlegende Wollmilchsau mit 125 ccm und maximal 11KW sozusagen. Das Problem, ob der Zylinder nach neuer Berechnung 125,6 ccm hat oder nach alter Berechnung noch in innerhalb der 125 ccm fällt, ist mir bekannt, meine Meinung hierzu steht fest. Hat das unter Umständen bereits Jemand hier auf einer ET3 eingetragen?
  8. An Besten wäre es in der Tat, eine Voranfrage beim TÜV zu starten. Sorry, kein Verweis auf § 73. In § 72 II ist es vielmehr explizit ausgeführt (ich füge es hier nicht ein sondern nur den link: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html Edith sagt: § 30b (Hubraumberechung) ist in § 72 II nicht enthalten. Damit ist meiner Meinung nach der Hubraum nach den zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Vorschriften zu berechnen.
  9. Ohne eine Rechtsdiskussion lostreten zu wollen: § 72 II in der aktuellen Fassung verweist auf § 73. Nach Deinem Zitat galten bis zu dessen Inkrafttreten die von Dir abgebildeten Vorschriften. Maßgeblich ist aber der aktuelle § 72 I , wonach für vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fortgelten.
  10. Ich meine, man müsste den M1 auch als Leichtkraftrad eingetragen bekommen: 1. §30b STVZO in der neuen Fassung bestimmt: Berechnung des Hubraums. Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen: Für pi wird der Wert 3,1416 eingesetzt. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden. 2.§72 STVZO bestimmt: Übergangsbestimmungen (1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort. 3. Danach müsste die im Zeitpunkt der jeweiligen Zulassung geltende Fassung des § 30b STVZO maßgeblich sein.
  11. Hat Spaß gemacht, vielen Dank nochmal für den Windschatten und die Technik - ich bin noch beim Corso mitgefahren. Grüße
  12. Hallo, ich bin nach über 20 Jahren wieder Rollerfahrer und würde mit meiner O-Motor ET3 gern nach Bad Abbach. Mehr als 85 km/h sind aber nicht drin Wann und wo trefft Ihr denn Euch? Grüße Daniel
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