Ich meine, man müsste den M1 auch als Leichtkraftrad eingetragen bekommen:
1. §30b STVZO in der neuen Fassung bestimmt:
Berechnung des Hubraums.
Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:
Für pi wird der Wert 3,1416 eingesetzt.
Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.
Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.
2.§72 STVZO bestimmt:
Übergangsbestimmungen
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
3.
Danach müsste die im Zeitpunkt der jeweiligen Zulassung geltende Fassung des § 30b STVZO maßgeblich sein.