so, das hab ich in meinen Unterlagen gefunden: Import ohne Papiere: sobald Du die Fahrgestellnummer Piaggio Deutschland durchgibst, sagen die Dir daß sie für italienische Roller keine Zweitschrift ausstellen können und Du Dich an Piaggio Italien wenden sollst. Du mußt hier in D auf jedem Fall zu einem Tüvgutachter der einen §21 machen darf, der erstellt Dir dann Bertriebserlaubnis(Lkrad) bzw Brief (Krad). Datenblatt wäre dem Prüfer bestimmt auch noch ganz lieb, damit er weiß, was er in die Papiere reinschreiben muß... Zur KBA: Was fast keiner weiß, dass beim KraftfahrBundesamt keine Fahrzeuge bis 125ccm (80km/h) gespeichert werden. Also wenn in der Zulassungsstelle jemand nach einer KBA fragt und Du hast nur ein LKrad, dann lass die beim KBA anrufen, damit auch die das endlich wissen. Wenn Du keine Abmeldebescheinigung aus Italien hast, dann hast Du schon etwas größere Probleme (oft weiß dies die Zulassungsstelle net, dass sie eine braucht-wenn Du Glück hast). Da bleibt Dir nur eins ab zum Notar und eine Eidesstattliche Versicherung abgeben zur Vorlage bei der Zulassungsstelle, dass bei dem Kauf keine Papiere dabei waren und Dir über den Verbleib nichts bekannt ist... Nicht Lügen sonst machst Dich strafbar... Einfachste Möglichkeit, bring das Ding zu nem Scootershop (wir machen sowas 100mal im Jahr) und lass Dir da die Papiere machen...