Den Widerspruch muß der aber auch nicht sonderlich begründen. Von daher sollte man also direkt davon ausgehen, daß da eh ein Widerspruch kommt und man sich von vornherein darauf einstellen, daß es zu einer Verhandlung kommt, das das Ganze mindestens noch mehrere Monate dauert und das man zunächst weitere Auslagen hat, bevor es weitergeht. (was der Mahnbescheid gekostet hat wieß nicht nicht mehr, war nicht sehr viel, nachdem der Widerspruch kam und wir weitermachen wollten durften wir dann aber erst mal so knapp 90,- ? an die Gerichtskasse überweisen). Wenn derjenige dann eh nix hat, was gepfändet werden kann (Stichwort Hartz 4 Empfänger oder Privatinsolvenz) bekommt man zwar theoretisch Recht, Geld sieht man aber nicht. Wir haben das Thema auch schon durch, haben uns dazu entschieden, das durchzuziehen, allerdings erst nachdem ich privat ein wenig "recherchiert" hatte, daß da schon noch ein wenig zu holen ist.