Volljurist ist jemand, der das zweite Staatsexamen absolviert hat und die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Er darf als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter tätig sein. Juristen, die das nicht haben, dürfen keine Rechtsberatung machen. Sie arbeiten oft in Unternehmen/ in der Verwaltung. Für Frauen gilt dasselbe.