Wenn ich das richtig sehe, soll das Geld nicht "vor dem Amt" gerettet werden, sondern dafür, für die Pflege ausgegeben werden zu müssen. Normalerweise ist das so: stationäre Pflegekosten sind auf der einen Seite - Ich sach mal 3.000 € Pflegestufe 3 beantragen: Bringt ca. 1500 € (evtl. 1900 €) Der Rest muss von der Rente bestritten werden - und vom vorhandenen Vermögen - bis ein Limit erreicht wird. Wenn ich mich recht erinner sind das so 2.000 €, die nicht angegriffen werden können. Für die Differenz springt dann erst das Sozialamt ein und holt es sich dann teilweise von den leiblichen Kindern, sofern vorhanden und liquide. Schenkungen können grundsätzlich bis zu 10 Jahre zurückgefordert werden. Tantchen wäre sogar verpflichtet, diese zurückzufordern, ehe sie Sozialhilfeansprüche geltend machen könnte. Wenn die Tanten eine Vollmacht haben, dürfen sie damit das Vermögen nicht verschenken. Der einzige Weg wäre "häppchenweise" das Konto zu räumen und die Kohle irgendwo zwischenzulagern... Ansonsten ist es bei stationärer Pflege eigentlich nicht legal möglich, die kompletten 10.000 € vor dem Verzehrtwerden zu schützen. Bei häuslicher Pflege siehts natürlich noch mal anders aus - da bekommen die Pflegenden sogar Leistungen aus der Pflegekasse und das Vermögen von Tantchen wird nicht angegriffen. Aber häusliche Pflege ist halt oft nicht machbar. Leider...