Alte Regel: Was verbaut ist, muss funktionieren. Bei der PX gibt's alles: echtes Standlicht (nur bei der PX alt/deutsch), Stadtfahrlicht (Standlichtbirne, die nur bei laufendem Motor läuft - in Italien in der Innenstadt erlaubt - zumindest früher). In D völlig sinnlos, aber bei Lussos meist vorhanden und von überforderten TÜVs schwer zu interpretieren. Meine damals neu gekaufte PX BJ 2003 hat im Klarglas-Scheinwerfer zwar ein Loch im Reflektor, aber keine Fassung und kein Kabel ab Werk.
Das gab einen ausführlichen Dialog mit dem TÜV-Prüfer:
TÜV: Da fehlt die Birne
Ich: Die fehlt nicht. Die war noch nie da. Keine Fassung ab Werk.
TÜV: Da ist aber ein Loch, da muss ne Birne rein.
Ich: Der Reflektor ist halt so. Standlicht hat es nicht. Und beim Fahren wäre die Birne eh sinnlos.
TÜV: Aber wenn das Abblendlicht ausfällt, können sie dann nicht weiterfahren!
Ich: Sie wollen, dass ich mit Standlicht weiterfahre? Das darf man doch gar nicht. Ich schalte dann auf Fernlicht und verstelle den Scheinwerfer.
TÜV: Das dürfen Sie aber auch nicht!
Ich: ...!?
TÜV ...!?
Ich: ...!!!???
TÜV: ... hm. Na gut.
Ich: Danke!