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pötpöt

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Alle Inhalte von pötpöt

  1. Nee, natürlich muss er die Steuerschulden zahlen. Das wär ja noch schöner... Und vermutlich schön mit Zins und Zinseszins. Was ich meinte, war eher: 1 Tag Knast für ein Verbrechen im Wert von 30.000€ ist n geiler Tarif.
  2. Was ist'n an 8Stunden Arbeit inner sozialen Einrichtung "Strafe"?!?! Gibt hunderttausende, die machen das beruflich. Sind dabei meist unterbezahlt, aber engagiert und selbstbewusst dabei. Ich hab mal nachgerechnet. So circa kriegt der pro 30.000 € Steuerhinterziehung einen Tag Knast. Ey - das hat sich immer noch top gelohnt für ihn. Über das Strafmaß kann man sich echt nicht beklagen. Im übrigen nützt er im Knast sehr wohl unserer Gesellschaft: Steuern zahlt er dort brav weiter er wird davor bewahrt, weiteren großen Schaden anzurichten.
  3. Wenn ich mich recht entsinne, passt der Cosa-Scheinwerfer (H4) nicht 1zu1 in den PX-Kopf. Da muss ein bissel was an den Halterungen gefrickelt werden. Vielleicht hast du in diese Richtung deiner Ersatzteilkiste gegriffen.
  4. Sensationell!!! Klingt nach nem echten Härtetest. Das nehm ich jetzt auch nur noch. Schmeckt auch ein bißchen nussig und macht einen weichen Stuhl!
  5. UND: Man schont seine Sicherheitsflipflops!!!
  6. E-Starter sind fantastisch! Man schont das Kickstarterritzel.
  7. Orang-Utan Klaus Orang-Utan Klaus
  8. Nääääää, die junge Leit!!! Zum Glück kann ich mir eh keine Namen merken
  9. Dann hat ihr jemand ne andere Schwinge verpasst. Guckst du: http://www.google.de/imgres?imgurl=http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/92/BMW_R51-3(24PS)(1952)1.JPG&imgrefurl=http://de.wikipedia.org/wiki/BMW_R_51&h=960&w=1280&sz=598&tbnid=LICOrnPZDUTdsM:&tbnh=97&tbnw=129&zoom=1&usg=__0g0h-gsX2s-Vd3IRFxMW6ZyBaMw=&docid=TnMDB12cC8QaLM&sa=X&ei=X98VU5viCcrVtQaU44CwDg&sqi=2&ved=0CDIQ9QEwAQ&dur=2815 und der Kardan müsste offen laufen: Wikipedia Bild
  10. Ich denke, die R51 hat keine Schwingengabel
  11. Mmmmhhh, deine R25 hat nen Zylnder zuviel... Willst sie abgeben? Ist ne üble Fälschung. Hast dir ne R50 andrehen lassen. Und Edith ergänzt noch: Die Schwarze ist ne NSU - sieht man am Logo aufm Tank
  12. Ist heut Dienstag? Bei mir schon. Pass auch wieder in mein Prinz Eisenherz-Kostüm. Noch mal als Biene-Maja-Willi will ich echt nicht.
  13. Kuckt mal... der Ärisch und die Därmlinge wollen vielleicht hin. Klingt sehr gemütlich irgendwie. Gehmer hi?! http://www.germanscooterforum.de/topic/284742-10052014-stoneheads-sc-crazy-crasherssc-rollerfahrerzeltlager/
  14. Jabba the Hut bietet auch prima Konditionen.
  15. Das wird einer meiner Lieblingssätze!
  16. Die laufen sonst ein!
  17. ein vor heißem Spüli-Wasser triefendes Geschirrhandtuch einwirken lassen. Danach einfach abwischen. Ist auch sehr schonend bei Visieren
  18. Der Trailer ist schon mal sehr cool!!!
  19. Betriebsverfassungsgesetz § 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt...
  20. Hab jetzt ne Weile gebraucht, bis ich's gerafft habe... Ihr plant Kita's?! Was meint denn euer Personalrat/Betriebsrat zu der Sache?
  21. Muhahaaa!!! Und du fragst wg. ""Arbeitsrecht"... Schlechte Karten...
  22. Genau! Der Nachbar freut sich! (ist mit Nacktschnecken aber eher ekelig... )
  23. Mmmm, Champ, das Wort "Krankenstand" hab ich immer statistisch, nie auf eine Person bezogen, verstanden. Wenn die jetzige Vertretung zur Zeit, also auch in der Zeit, in der die einzugliedernde Person zurückkommt, allerdings krank ist, und jetzt ihr Zeitvertrag ausläuft, ist das v.a. "dumm gelaufen" - da jetzt der Arbeitgeber durch einfaches Nichtstun das Problem für sich lösen kann.. Was ich jetzt nicht kapiere: Du, Lambrookee, gehörst dem Vorstand an?! Wenn ja - dann habt ihr per Direktionsrecht doch eh die Befugnis Entscheidungen auf der unteren Ebene zu kippen.
  24. Morgen!!! Naja, das liest sich für mich jetzt so, dass die Vertretungsstelle als Dauerstelle eingerichtet werden soll. Die Person, die die Verlängerung wollte, könnte sich also wohl auf die neu ausgeschriebene Stelle bewerben. Da gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, wie man das lesen kann: Man will die Person, die den ggw. Vertrag hat, dezidiert NICHT und lässt daher den Vertrag einfach auslaufen. Dann ist eh keine Chance, den Fuß in der Tür zu halten. Oder: Die Einrichtung einer Dauerstelle muss ausgeschrieben werden, schlicht, weil es für solche Fälle eine Betriebsvereinbarung gibt, die diesen Prozess festlegt. Dann wäre das Spiel total offen. Dein Bekannter sollte also ganz einfach nachfragen, wie denn das Rundschreiben (das ja nicht an ihn speziell, sondern an alle gerichtet ist) gemeint ist und ob er sich bewerben solle.
  25. Mündliche Verträge gelten. Ich bezweifle nur, dass es sich bei der "Zusage" um einen echten Vertrag handelt. Es ist wohl nur eine Absichtserklärung, in der wohl auch noch keine Details wie Umfang, Laufzeit, Vergütung, usw. fest vereinbart wurden. Letztendlich ist auch eine schriftliche Nachricht vom Arbeitgeber "wir beabsichtigen Sie, einzustellen" noch kein Arbeitsvertrag. Ne andere Frage wäre, ob die o.g. Fortbildung beim Berwerber Kosten verursacht und vom Arbeitgeber "angeordnet" wurde. Dann sind die Chancen gut, einen Kostenersatz zu erstreiten.
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