§21, die sog. Vollabnahme, macht u. a. der TÜV. Dabei wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs geprüft und anschließend ein Gutachten erstellt, mit welchem die Zulassungsbehörden die ZB I u. ZB II ("Brief" und "Schein") ausstellen KÖNNEN!
Es wird beim TÜV aber NICHT geprüft, ob die FIN schon irgendwo anders (europaweit) vergeben ist, das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde u. ä.
Das passiert durch die Zulassungsbehörde.
(Sachverhalt stark vereinfacht dargestellt!)
Erst, wenn für das Fahrzeug ZB I und II ausgestellt und ein Kennzeichen zugeteilt und abgestempelt wurde, gilt es als amtlich zugelassen.
Meine 2 Cent dazu :
-Ich persönlich würde kein Fahrzeug mit einer solchen Problematik kaufen, finde es aber schonmal sehr gut vom Verkäufer, darauf hin zu weisen!
-Eine Politesse ist nicht gerade eine für diesen Fall kundige Auskunftsperson.
-Wenn der Verkäufer meint, das es gar kein Problem darstellt und eh schon ein GA nach §21 existiert, sollte er das Fahrzeug "einfach" auf sich selbst zulassen und dann mit deutschen Papieren verkaufen.
-2000€ sind viel Geld.
Grüße,
Humma
Nachtrag
Mein Nachbar hat einen in der DDR gebauten Anhänger von seinem Vater (Erstbesitzer) bekommen und wollte diesen auf sich zulassen. Irgendwann zwischen dem Kauf des Anhängers durch seinen Vater und der Ummeldung durch ihn wurde in D eine hochwertige Bohrmaschine als gestohlen gemeldet, welche witzigerweise die gleiche Seriennummer wie die FIN des genannten Anhängers hatte. Selbst das war schon mit reichlich Aufwand verbunden und zog sich über Monate hin...