so auch nicht ganz richtig. der herr wachtmeister kann dir dennoch die karre an ort und stelle auf verdacht stillegen! zB wenn er der meinung ist "zu laut!" ... dann kann er die dose einziehn und zur prüfstelle schleppen. das kann er nachwievor! hab mich da mal mit Vollzugsbeamten drüber unterhalten reifengrösse is bei mir nu auch nur noch eine eingetragen ... und die auffa zulassungsstelle hat gesagt, dass man die andere reifengrösse dann mit dem alten brief nachweisen kann ... in zukunft haben wir dann wohl das gepäckfach voll mit nem ordner voller papiere, oder?