Leider ist heute Post gekommen, mit der Frist mich bis zum 21. beim Käufer zu melden um den Rolelr zurückzukaufen anbei Kopien zweier Schreiben (Piaggio Deutschland und ein Zweiradlden) die besagen, dass die Fahrgestellnummer nicht existiert. In dem Anwaltsschreiben wird sich nur auf meine schriftliche Zusage bezogen das ich den Roller bei negativer KBA Anfrage zurücknehme, was ja nicht der Fall ist, Käufer meinte ja selber zu mir am Telefon, dass sie ne KBA Anfrage haben und er nicht gestohlen ist. In den beiden beiligen Schreiben steht außerdem drin, dass das Fahrzeug wohl aus dem Ausland kommt und durch eine Einzelabnahme beim TÜV eine Betriebserlaubnis erhalten kann, worauf aber im Anschreiben natürlich nicht eigegangen wird mal sehen was meinAnwalt dazu sagt. Ich könnte kotzen, da haben die mir mal schön den Tag versaut. Fühle mich aber immer noch in keinster Weise schuldig! Habe aber daraus gelernt, das ich ab jetzt ALLES nur noch mit Kaufvertrag abwickeln werde!