Haben die Scheinwerfer original auch nicht (zumindest die zwei, die ich hier grad hab'), weshalb z.B. beim §21 geschrieben wurde: "Fahrlicht/Scheinwerfer i.E.W. nachgewiesen" (sog. "in etwa Wirkung", ja, gibts wirklich! :plemplem:) Die in D verkauften müßten das aber in der Homologation stehen haben... geh nochmal hin, und bring' ihn damit in Verlegenheit, daß er das mal raussuchen soll. Egal was er Dir dann erzählt, den Zugang zu den Homologationen im KBA muß er haben.