Aber ANGEMELDET. Du brauchst zum Ab- und Ummelden die selben Sachen (Papiere und Nummerntafel). Zum verlorenmelden einer Nummerntafel braucht mal keine eidesstattliche oder sonstige Erklärung. Wenn Du die Papiere hast, wirst Du als Eigentümer angesehen und kannst um-, ab-, verloren- und sonstwasmelden, wie Du lustig bist. Sollte die ZlSt rummucken in Deinem Landkreis, "verkaufe" den Roller an enen Freund in einem anderen Landkreis, laß' die Kiste dort zu (also er) und "kaufe" sie zurück.