ich kann auch ein lied davon singen einen roller mit abmeldebescheinigung und kaufvertrag zuzulassen....alles recht kompliziert. auf der einen seite schön das man nicht einfach nen vehikel klauen kann und rubbeldiekatz im ausland anmelden aber sowas finde ich ein bisschen über das ziel hinaus. ich kann nur jedem empfehlen sich vorher genau zu erkundigen was benötigt wird. ansonsten braucht man viel zeit und nerven, vom geld ganz zu schweigen. glücklicherweise kann man die roller auch in deutschland erwerben und das beim tüv auch angeben bei der vollabnahme. dann ist das kein import mehr und die abfrage der sachen ist reibungsloser bis kein problem mehr !!!!!!