Tja, wo rasputin recht hat, hat er recht... einen Artikel veröffentlichen (der nicht selbst verfasst wurde) mit nicht selbstgemachten Bildern ist verboten, ausser der Urheber ist einverstanden... Und Fotos veröffentlichen auf denen Abgelichtete nicht nach ihrer Meinung gefragt werden ist tatsächlich bedingt erlaubt. Auszug aus dem UrherberG: (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme 2. Werke der Musik; 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. UrheberG