Hey, die Frage richtet sich zwar eher generell an Dreirädrige, aber ich wollte dafür jetzt kein neues Thema beginnen
Meine Frage ist, ob dafür auch die Winterreifenpflicht besteht? Für einspurige Fahrzeug gibt es sie laut (Edit Mod: einem kommerziellen Verkehrsrechtslink meiner Wahl) ja nicht, aber wie ist das bei Dreirädrigen? Werden sie wie normale Zweispurer behandelt oder gibt es dafür eine Ausnahme?
LG
Also so wie ich das verstanden habe, darf man dann einfach kleinere Motorräder mit B fahren.. Kann mir nicht vorstellen, dass sich was hinsichtlich der Prüfung ändern wird.
Achso, dann seist du entschuldigt
Ich meine es tatsächlich ernst - finde es wirklich spannend/faszinierend, was in den Köpfen der Leute vorgehen muss, wie die das umsetzen und und und
"Ob ich dich je geliebte habe, fragst du mich? - Tja, ohne meinen Anwalt sag' ich nichts!"
- Alligatoah, Vor Gericht (Jap, Neuzeit-Quatsch, aber die Zeile finde ich trotzdem witzig.)
Ist zwar vielmehr eine Lied-Zeile als ein Witz, aber ich muss immer wieder schmunzeln, wenn ich daran denke