Nee, würde ich nicht annehmen. Tüv ist die eine Sache, an-bzw.ummelden eine ganz andere. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Bei den Kosten für §21 gibt es als "light"-Version = einfach, und dann gibts noch die "aufwendige Version. Die einfache kostet so ca. 70-75 €. Die "große" weis ich nicht, halt teurer. Aber selbst bei der kleinen sind 1-2 zus.Eintragungen inklusiv!!! Wenn der Tüvler was anderes behauptet soll er mal seine Richtlinien mal durchlesen. (Ein Freund von mir arbeitet beim TÜV, daher weis ich das ) Nen Leistungsgutachten und ne Geräuschmessung brauche ich aber auch bei ihm. Um die kommste nicht drumrum, außer hast einen dems egal ist.....solls ja auch geben.... Gruß B.