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IJonny

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  1. Hallo Rita, vielen Dank für die Info. Laut https://www.bussgeld-info.de/betriebserlaubnis-beantragen/ benötigt jedes KFZ auf deutschen Straßen eine Betriebserlaubnis. In der Regel wird bei Serienproduktionen das schon vom Hersteller erledigt. Bei Italoimporten muss ja entsprechend die Betriebserlaubnis per Einezelabnahme (EBE) nachgeholt werden. Also müsste es doch entsprechend bei deutschen oder für Deutschland offiziell importierten Fahrzeugen eine ABE von Piaggio geben oder sehe ich das falsch?
  2. Okay vielen Dank, also fassen wir zusammen - Betriebserlaubnis (unabhängig ob an - oder abgemeldet) ABE oder EBE (italo import) - Fahrzeugbrief ( unabhängig ob an oder abgemeldet) - Fahrzeugschein, wenn angemeldet Wobei es heißt ja, Fahrzeugbrief gibt es nur explizit auf Wunsch. Wenn ich den Fahrzeugschein bei Abmeldung abgebe, bleibt ja nur noch die ABE und die Abmeldebescheinigung?.
  3. Hallo ihr Lieben, leidiges Thema: Papiere Ziel: Ich möchte mir eine 125er PV oder ET3 zulegen (Klassiker) und frage mich, was für Papiere im besten Fall denn nun vorliegen müssen? Dazu habe ich mich durch diverse Beiträge hier gelesen und den anderen klassischen Foren und google, bin aber zu keinem endgültigen Ergebnis für 125er im Jahre 2020 gekommen. Es gibt Meinungen zu Fahrzeug Brief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) Andererseits gibt es den Brief wohl nicht mehr für 125er und nur noch ein Certuficate of Confomirty (CoC). Gibt es das auch bei Vespas die schon länger angemeldet sind? Sollte die Vespa schon mal in Deutschland angemeldet gewesen, müsste sie ja auch eine ABE(deutsches Modell) bzw. EBE (importiertes Italo Modell) haben, richtig? Also, was muss im besten Fall da sein bei 1. angemeldetem Fahrzeug und 2. nicht angemeldetem Fahrzeug? Beste Grüße, Jonathan
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