Was heißt denn „hereingefallen“?
Jemanden einen „Betrüger“ zu nennen ist jedenfalls ziemlich dünnes Eis, denn die Frage ob es eine zulässige Meinungsäußerung oder unerlaubte Tatsachenbehauptung ist, muss dabei immer von einem Gericht im Einzelfall bewertet werden.
In deinem Fall würde ich behaupten dass du den Begriff "Betrüger" im strafrechtlichen Sinne meinst, und nicht weil du dich aufgrund falscher Werbeaussagen betrogen fühlst, ergo ist das eine unzulässige Schmähkritik.