tach die herren experten... hab auf egay ne pk bj85 verkauft, die wurde dann über "direktkauf" kurz nach einstellen der auktion gekauft, für 250 ? in der beschreibung stand das sie läuft aber der auspuff arg drosselt und man den ersetzen sollte um die volle leistung zu bekommen... das fahrzeug hatte kaum rost und wie gesagt lief auch... wurde vom käufer abgeholt, leider habe ich dann keinen kaufvertrag gemacht :plemplem: (nie wieder!!) dann meldet sich der käufer nach fast 3 monaten und meint die karre wäre totelschaden, schäden an der kurbelwelle und die stoßdämpferhalterung wäre kurz vorm abrosten. (der roller hatte sonst nur flugrost!?) ich soll die kiste zurück nehemnen. da hab ich ihm geschrieben das ich wohl kaum ne kiste nach mehreren monaten zurücknehme die von laien schon halbzerlegt wurde...(wie kann man sonst riefen an der kurbelwelle sehen?) jetzt hab ich nen brief von seinem anwalt mit ultimatum um das ding zurück zu nehmen, denn in meiner egay beschreibung wären diese schäden nicht erwähnt gewesen...die vespa als fahrbereit beschrieben und" die vespa wurde auch nicht unter ausschluß der gewährleistungrechte seines mandanten gekauft" die vespa fuhr! die schäden (kurbelwelle) können genauso von ihm verursacht worden sein, der angebliche rostschaden ist mir unbekannt, zumal sehr untypische stelle für rost, wo sonst kaum rost da war... tja werd die sache jetzt die tage meinem anwalt übergeben, wofür hab ich den die rechtschutzversicherung , aber kann man schon abschätzen was da rauskommt, oder ist das zu ungenau beschrieben. mir macht die tatsache etwas sorgen das ich nirgens geschriebn habe, bastlerfahrzeug oder gekauft wie gesehen etc... oder was meint ihr??? :haeh: