ja so wäre es logisch... bisher war die regelung aber das das zul gesamtgewicht des hängers nicht mehr als das leer gewicht des zugfahrzeuges sein darf. die maximale anhängelast spielte da garnicht rein. das man die anhängelast nicht überschreiten darf ist klar, hat ja aber im grunde nichts mit der zul. gesamtmasse des hängers zu tun. ich mein wenn ich ne tonne anhängen darf und der hänger 2t tragen darf kann ich halt nur die hälfte der möglichkeit nutzen. hintergrund ist eben der, hatte mir immer nen hänger von am kollegen geliehen. zul. gesamtmasse 1200kg. leergewicht meines fahrzeuges 1080kg, max anhängelast 1000kg (gebremst). somit durfte ich bisher den hänger nichtmal leer fahren. wenn ich allerdings den passat von schwiegervati nehme, dann darf ich das fahren. das ganze gilt aber natürlich erst für leute die ihren schein in diesem millenium gemacht haben . wenn das ganze jetzt aber nichtmehr gilt darf ich besagten anhänger an meinem wagen fahren, anhängelastberücksichtigung bleibt natürlich gleich...