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Ursula Drösen

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Alle Inhalte von Ursula Drösen

  1. wobei hat er dich dazu gezwungen es ins netz zu stellen?
  2. wie man sieht war er es selbst am 17.06.2003
  3. immer schön warm einpacken und ab ins bett...
  4. alles gute nachträglich!!!
  5. ich wünsch dir alles liebe, tolle, schöne zu deinem jebortstach!
  6. mit dir doch immer meine liebe!
  7. na vielleicht hast du ja in drei wochen zeit... da findet´s sogar ganz offiziell statt
  8. meinen herzlichsten! viel spaß mit deiner noien
  9. Ursula Drösen

    HALLO

    ich üb das dann nochmal mit diesen spontanen aktionen
  10. Ursula Drösen

    HALLO

    das! daumen sind gedrückt! schön war´s am samstach...wenn auch nur kurz!
  11. dieser herr dürfte sich momentan in münster aufhalten...
  12. na endlich hast du´s begriffen!!!
  13. ICH BIN EMPÖRT!!! tunen is illegal und passt absolut NICHT zu mir!!!
  14. Ursula Drösen

    Ollliiiee!

    alles gute! feier schön...
  15. aber sicher meine liebe! ick froi mir schon
  16. wünsch euch nen schönen urlaub! erholt euch gut und kommt heile wieder!
  17. glühstrumpf mein lieber
  18. ich wollte dir das nicht antun desdarum frug ich nochmal nach! eine etwaige aussicht ist wie alleine fahren
  19. kannst du auch nicht! ich glaub trotzdem nicht, dass du deine schorle alleine schlucken musst...
  20. momentan sieht es nicht danach aus...
  21. meinen herzlichsten glückwunsch zum geburtstag! bis montag
  22. Ursula Drösen

    HALLO

    ich drück die daumen, dass es gut ausgeht! joa, hätte aber lieber was erfreuliches geschrieben...
  23. Ursula Drösen

    HALLO

    na hoffentlich bleibt er bei seiner aussage... Selbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt. Im Zweifelsfall muss man sich miteinaner durch Gesten verständigen. Oder, einfacher gesagt: Jeder muss auf jeden achten. Bei einem Unfall bekommt meist der Schnellere mehr Schuld zugesprochen. Genau so ist es auch, wenn schon beim Einfahren auf den Parkplatz das Schild »Hier gilt die StVO« steht. Denn es bedeutet ja schließlich nur, dass wir das oben Gesagte beherzigen und nach § 1 fahren müssen. Dabei muss man auch die Fußgänger einplanen, die mitten im Getümmel ebenfalls gesund nach Hause kommen wollen. Die Autos genießen hier keinerlei Vorrechte vor den Fußgängern. Konkreter Fall: Jemand parkt rückwärts aus, und stößt mit einem vorbeifahrenden Wagen zusammen. Die Schuld? Die wird aufgeteilt, weil auch der Vorbeifahrende das Manöver erkennen konnte und seinerseits stets reaktionsbereit sein musste. Allerdings hat ein rückwärts fahrendes Fahrzeug erhöhte Sorgfaltspflichten. Erfahrungsgemäß 50% bis 70% der Schuld für den Rückwärts-Fahrer.
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