Ich habe da mal meine Frau (Lehrerin, wehe jetzt lacht hier einer) gefragt. Es gibt wohl im Schulgesetz einen Passus, danach darf die Lehrkraft den Raum verlassen, wenn die Schüler sich auch ohne Lehrkraft beobachtet fühlen In dem Fall haften die Eltern und der Lehrer freut sich. Ist sehr schwammig. Der Passus soll Lehrern ermöglichen ans Telefon zu gehen, kranke Kinder aus dem Raum zu bringen, blabla........ soll die Lehrkraft auch entlasten, falls hinterrücks z.B. ein nettes Kind was aus dem Fenster auf ein Auto wirft.