Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Eine Urheberrechtsverletzung ist und bleibt eine Rechtsverletzung, auch wenn sie in diesem Fall überzogen scheint und die Abmahner Kapital daraus schlagen wollen. Derjenige, der das Bild geschossen hat, der hat auch die Rechte daran und kann eben dagegen vorgehen, wenn dieses ohne Zustimmung bzw. Abtretung von Rechten verwendet wird. Ist genauso wie mit Songs und Videos, auch wenn diese grottenschlecht oder gewöhnlich sind. Evtl. ist es ja wirklich hilfreich, erst mal alles abzustreiten und sich Beweise, sowohl für die Rechtsverletzung als auch für die Rechte am Bild vorlegen zu lassen. Ob tot stellen wirklich hilft? Wenn die sich ihrer Sache sicher sind, dann werden sie es auch durchziehen. Wenn sie aber nur darauf setzten, dass aus Angst gezahlt wird, dann könnte das Aussitzen schon helfen. Ist halt auch ein wenig wie Lotto spielen. Manchmal gewinnt man und manchmal verliert man eben. Sind mit dem Schreiben eigentlich irgendwelche Fristen gesetzt worden? Ist das Schreiben auch an den richtigen Adressaten gerichtet? Ich würde auch mal nach Formfehlern suchen.