Wichtig ist dann noch, dass man auf der Zulassung glaubhaft erklären kann, dass man der Verfügungsberechtigte für das Fahrzeug ist, also derjenige, dem der Roller gehört. Ein Kaufvertag kann hier sehr hilfreich sein. Wie man so liest, gibt es da von Zulassungstelle zu Zulassungsstelle erhebliche Unterschiede, bei manchen klappt es, bei anderen nicht. Ich habe schon gehört, dass man einen durch einen Notar beglaubigten Kaufvertrag gefordert hat. Am besten vorher mit den Leuten sprechen. Wegen der Papiere (Gutachten) gehst Du am besten zum TÜV und bringst für die ET3 ein Datenblatt mit.