gsf weiß ja alles hab ich mal gehört... Dann also mal die Rechtsexperten vor!!! Ein Bekannter von mir, seines Zeichens Italiener mit kleiner Trattoria im Zentrum (Umwälzzone) fährt neben Vespa und Ape auch einen kleinen Fiat 500, Bj. '72 original und in schönem zustand. Er fährt mit dem alten originalen italienischen Kennzeichen: Schwarzer Kunststoff, tausendmal geklebt, weil so selten. Ist wohl eine sehr niedrige Nummer. Leider gibts mit italienischem Kennzeichen keine Feinstaubplakette (und mit diesem Baujahr wohl sowieso nicht), sodass es beim Parken vor dem eigenen Laden immer öfter Knöllchen (mit satt Punkten) gehagelt hat; mit dem Resultat, dass der kleine flitzer nach und nach aus dem Stadtbild verschwindet. Meines Wissens nach gibt es für (zumindest deutsche) Oldtimer eine Sonderregelung bezüglich Feinstaub und Umweltzonen... Wieso kann nicht für Fahrzeuge aus der EU auch diese Sonderregelung in Kraft treten? Gibt es vielleicht sogar eine solche Regelung, nur ist unser Ordnungsamt doof (was glaube ich sowieso der Fall ist)? Oder: Welche Möglichkeiten, außer durch Vollabnahme beim deutschen TüFF und folgend Anerkennung als historisches Fahrzeug, gibt es? Bestechen mit Kaffee bisher erfolglos