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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Nimm doch das geschwunge Spezial garniert mit einen 50 Schriftzug. Ich hatte mal ne Karre wo das Vorne drann war. Sah recht original aus.

MFG Bergfick

Ja das wär dann die Notlösung :-D

miß mal die Länge von Dem Schriftzug....

wir haben mehrere Versionen auf Lager

Rita

14x3cm

Das wär ja wahnsinn, wenn Ihr noch so einen da hättet :-D

Geschrieben (bearbeitet)

@Rita

Wenn du mehrere hast, würde ich auch noch gerne 1-2 nehmen. Hast du auch den geschwungenen "50"-er Schriftzug (Siehe Elestart ganz oben)? Den originalen, nicht den Nachbau?

Edith sagt: Vespaschriftzug mit 3 Pins zur Befestigung.

Bearbeitet von 666smallframe
Geschrieben
wir haben noch ca 10 Stück im Fach...

sehen aus wie der oben sind aber 2 cm kürzer (12cm) und mit 2 Pins

Rita

Hast nochmal ne PM, Rita

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    • @Champ: ich kann Deiner Argumentation von oben schon folgen, wenn man es rein unter dem Gesichtspunkt "Fläche" sieht. Aus meiner Sicht findet aber der Wert pro qm keine Berücksichtigung, es gibt nun mal Grundstücke auf dem Land, die sind einen Bruchteil dessen wert, was sie in der Stadt kosten würden. Wenn man schon etwas "gerecht" machen will, dann kann sowas aus meiner Sicht nicht komplett aussen vor bleiben! Nur die Fläche zu berücksichtigen halte ich nicht sinnvoll, es gibt hier ganz klar Unterschiede! Denke nur mal z.B. bei Ackerland an die Begrifflichkeit "Bodenbonität", diese hat unmittelbaren Einfluß auf den Wert. Also kann man aus meiner Sicht den qm-Preis von z.B. München und im Vergleich Niederkaltenkirchen nicht unberücksichtigt lassen wenn es um Grundsteuer geht!   Um bei dem Beispiel mit der Mietwohnung zu bleiben: ich wage zu bezweifeln, daß eine Verringerung der Grundsteuer zu einer spürbaren Entlastung der Mieter führt. Aber da kann man sich ja mal überraschen lassen, ich bin mir aber recht sicher daß sich dies nicht nennenswert auf die Nebenkosten niederschlägt.
    • Was wird am häufigsten auf dem 220er für ein Vergaser gefahren ? Der 30er VHSH oder der 34er ?  Was wäre empfehlenswerter ? Hätte noch einen neuen VHSH 30 liegen. Wäre bei einer Bestellung ja mit anzugeben im Bezug auf den Ansaugstutzendurchmesser.
    • Ich dachte schon, das wird hier nicht mehr beworben
    • Kommt auf das Bundesland und teilweise sogar Regierungsbezirk / Kommune an. In NRW geht's nicht nur nach Grundstück, sondern auch nach der Immobilie und selbst bei den Grundstücken gibt's noch mal Unterschiede. Bei uns gilt z.B. der volle Satz für das Grundstück nur für die ersten 35m von der Straße aus. Dahinter wird es dann billiger, auch noch mal danach differenziert, ob befahrbar (also z.B. Stellplätze) oder reine Gartenfläche. Ein schmales langes Grundstück wäre bei uns also günstiger als ein gleichgroßes Grundstück was eine längere Straßenfront hat, aber weniger nach hinten reicht.
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