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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

GS3 ?Typ 212?

1959-61

VD2TS *13301* ? *35177*

Du hast demnach eine der späteren GS3 son um 1960 !

Müßte mal in meinem Werksunterlagen der Vespa GmbH Augsburg Genaueres nachlesen !

Hallo

habe eine GS3 kann mir da jemand das Baujahr eingrenzen. VD2TS 30054. Habe bei Sooterhelp nichts gefunden.

Vorab Danke

Stephan

Geschrieben
GS3 ?Typ 212?

1959-61

VD2TS *13301* ? *35177*

Du hast demnach eine der späteren GS3 son um 1960 !

Müßte mal in meinem Werksunterlagen der Vespa GmbH Augsburg Genaueres nachlesen !

Hallo

ja das sie zwischen 60-62 ist wußte ich ,wollte es etwas genauer wissen. Sie hat übrigens Blinker, hier fehlen die Gläser.

Lg Stephan

Geschrieben
Blinker waren erst ab April 62 Pflicht - wenn sie also original verbaut worden sind, kommst Du der EZ schon etwas näher.

Um genau zu sein .. :-D

Die Blinkerpflicht galt ab 1. Januar 1962.

Da bei den Händlern bzw. im Auslieferungslager auch noch 1960-61 gebaute Roller rumstanden, wurde sicher auch nachgerüstet. Außerdem haben Fahrer von älteren Roller auch von sich aus nachgerüstet. Viele fanden die Blinker stylish (schließlich gab es aber den frühen 50er Jahren Nachrüstkits von Hella und Striebel). Vielleicht war es ab 1962 auch der nette TÜV-Onkel, der nicht wissen wollte, dass Krafträder und - roller bis EZ 31.12.1961 keine "Fahrtrichtungsanzeiger" benötigt.

Ciao

erasmo

  • 4 Jahre später...
Geschrieben

Habe mal eien Frage. Ich habe derzeit eine 61er augsburger GS3 da. Der Roller sit weitesgehend original. Nur die Backen sind sind grundiert und haben meines erachtens keine löcher für blinker. also nur löcher für die zierleisten. Der Schaltgriff hat aber noch die den Blinkerschalter. Kann man den Roller legal ohne Blinker aufbauen, da dieser ja noch von Bj61 ist und einfach das Schaltrohr austauschen?

Geschrieben

Evtl. auch nicht unspannend: welche Erstzulassung steht in den Originalpapieren ...

Geschrieben

Das ist die Gs3 eines Freundes wleche bei mir steht. Er hat noch die originalen Papiere, woziemlich sicher bj 61 drin steht. Kann es auch etwas mit Bj und erstzulassung zu tun haben. produzierte einheiten aus 61 welche nicht direktdie rollerwerke verlassen haben dann noch im werk umgebaut wurden?

aber meine frage ist,ob man ohne bedenken eine 61er augsburger gs3 ohne blinker aufbauen darf. bei der gs4 sieht das natürlich wieder anders aus

gruß moritz

Geschrieben

Grundsätzlich ja. Blinkerpflicht war erst ab 01.01.62. Blinker waren aber auch bei früheren EZ gerne mal zeitgenössisches Zubehör.

Geschrieben

Das ist die Gs3 eines Freundes wleche bei mir steht. Er hat noch die originalen Papiere, woziemlich sicher bj 61 drin steht. Kann es auch etwas mit Bj und erstzulassung zu tun haben. produzierte einheiten aus 61 welche nicht direktdie rollerwerke verlassen haben dann noch im werk umgebaut wurden?

aber meine frage ist,ob man ohne bedenken eine 61er augsburger gs3 ohne blinker aufbauen darf. bei der gs4 sieht das natürlich wieder anders aus

gruß moritz

Wenn du den richtigen Lenkkopf dazu hast(den mit dem Loch innen auf der Linken Seite zum Schaltrohr hin) und das Schaltrohr mit Blinkereinheit ist das kein Problem.

Dürfen darfst Du das auf jeden Fall.

Gruß

Stefan

Geschrieben

wenn originale papiere vorhanden sind, gilt das datum der erstzulassung, was nicht identisch mit dem bj sein muss, wenn da anfang 61 steht, dann ohne blinker

Geschrieben
Wenn du den richtigen Lenkkopf dazu hast(den mit dem Loch innen auf der Linken Seite zum Schaltrohr hin) und das Schaltrohr mit Blinkereinheit ist das kein Problem.

Dürfen darfst Du das auf jeden Fall.

Gruß

Stefan

Ich weiß jetzt nicht genau was ich für einen speziellen Lenkkopf brauche umvon Blinker uaf nichtblinker umzurüsten. Momentan ist aufder Augsburger gs3 von 61 ein schaltgriff mit blinkschalteraufnahme verbaut. Meine Idee war es diesen einfach zu tauschen undden rollerohne blinker aufzubauen. bei der gs4 geht es ja noch irgendwo durch die umrandenden aluleisten. aber beider gs3 trifft es nciht ganz meinen geschmack :wacko:

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    • Moin,   eigentlich passt meine Frage nirgendwo so richtig hin, denn es geht um ein Gokart mit Ciao Motor. Diese Gokarts wurden von der Firma Schlösser GmbH Kunststofftechnik in Süßen (Baden-Württemberg) hergestellt. Die Produktion muss irgendwann in den 70er/80er Jahren erfolgt sein, die Firma existierte von 1971 bis 1983. Auf dem Typenaufkleber steht "Motor: Vespa Ciao". Das ist schon witzig konstruiert, die "Karosse" besteht aus GFK. Das Getriebe ist ein Ciao-Getriebe, allerdings steht hier die Hauptwelle auch aus dem Getriebedeckel heraus um die Antriebswelle aufzunehmen. Auf der anderen Seite ist statt dem Kettenritzel die andere Antriebswelle montiert. Gestartet wurde das Ding über einen Seilzugstarter, ähnlich den Seilzugstartern von Swing, alternativ: Schiebestart.   Kennt jemand so ein Gefährt oder hat gar eins? Ich habe zumindest vorher noch nie etwas davon gehört oder gesehen. Ich wäre für jede Information dankbar.   Gruß Jakob
    • Nein, ich freu mich darüber natürlich nicht. Aber mein erster Reflex ist es, versuchen zu verstehen, was dahinter steckt. Und da ist nun mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das - mit nachvollziehbaren Argumenten - das bisherige System als ungerecht erkannt hat. Es musste also erneuert werden. Und dass es da Gewinner UND Verlierer geben wird, war klar und vorgegeben. Und nur, weil ich jetzt Verlierer bin, seh ich keinen Anlass zum schimpfen. Vielleicht hab ich auch einfach nur viele Jahre ungerechte Vorteile genossen (siehe Urteil)?   Das kommt drauf an. Nur weil es für mich teurer wird nicht.   Ich hab ein Grundstück, bei dem sich die Grundsteuer knapp vervierzigfacht (!) hat. Von 9,- auf 353,- EUR. Das Grundstück liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, ist gänzlich unbebaubar. Das wird vermutlich seinerzeit der Grund für die niedrige Abgabe gewesen sein. Ich vermute, dass dies jetzt übersehen worden ist. Dann möchte ich das natürlich korrigieren lassen. Das halte ich für legitim.   Allerdings, wenn es nun eine bewusste Entscheidung sein sollte, auch solche Grundstücke höher zu besteuern, weil ich da mit meinen vielen geilen Weibern den ganzen Tag naggich in schönster Natur rumtollen und den geilsten  (Blümchen?) Sex habe (haben könnte?), dann ist das halt auch irgendwie nachvollziehbar und dann halt so. Irgendwoher muss das Geld für unsere Gemeinschaft herkommen. Das Sankt-Florians-Prinzip geht mir auf die frei baumelnden Nüsse. Der Besuch im Swingerclub kann übrigens teurer sein (hab ich gehört).
    • Um wie viel mm muss das Gehäuse denn in etwa aufgespindelt werden? 
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