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Was bedarf es um einen VESPACLUB ins leben


crus-t

Empfohlene Beiträge

hallo,

das es hier unten in der umgebung nun mittlerweile doch wieder einige schaltblechfahrer gibt (wer ist wohl dafür verantwortlich :-D ) wollte ich einen Vespaclub aufs neue jahr ins leben rufen.

mitglieder wären vorhanden, name steht auch, grundkonzept mit ausfahrten, workshops sowie 1xmtl treffen (stammtisch) sind klar.. wie siehts rechtlich aus . bzw dass man gelistet werden kann bei grossen veranstaltungen wie eurovespa oder sonstigen events.. was darf ein club und was nicht, z.b treffen auf einem areal mit würstchen grill und trank ...

bitte um infos die auch ich verstehe :shit:

:-D:-D

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Um das Thema habe ich mir auch ein paar Gedanken gemacht, speziell Run-Organisation...In Köln wurde das Thema ja mal angeschnitten, einen Run zu veranstalten (müssen wir mal weiterführen...).

Meine Meinung ist, ein e.V. wird es deutlich leichter haben, Genehmigungen zu erhalten. Derer braucht man ja eine ganze Menge, z.B. die Schankgenehmigung. Auch öffentliche Gelände werden eher an Vereine als an Privatpersonen vermietet.

Wenn, dann sollte der Verein auf jeden Fall eingetragen werden. Beispielsatzungen etc. kann man sich ja im Web ziehen und entsprechend abändern.

Ich bin allerdings kein Freund von "durchorganisierten" Vereinen, es macht halt nur Sinn sich die Vorteile des e.V. zu sichern und das "Clubleben" locker anzugehen. In Köln gibt es ja auch keinen Verein, trotzdem trifft man sich (wer kann) jede Woche, trinkt nen Kaffee oder fährt irgendwo hin.

Auf so Kram wie "wer Treffen verpennt, zahlt 5 Euro in die Kasse" oder so kann ich persönlich gar nicht. Das läuft dann unter Zwang und auf sowas habe ich keinen Bock.

Mitgliedsbeiträge kann man durchaus in Erwägung ziehen, und sei es nur um 1x im Jahr kräftig einen draufzumachen. Muss ja nicht viel sein, aber spätestens beim ersten Flyer-Druck für ein Treffen macht sich das bezahlt. Dann gibt es keine Diskussionen ums Geld, die Clubkasse wird halt mit allseitigem Einverständnis geplündert und gut ist. Sonst ist einer auch immer der Dumme, der dem Geld hinterher laufen darf...

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Habe mich knappe 2 Jahre damit befasst, einen ehemaligen Club wieder zu resozialisieren und erneut als e.V. in den VCVD zu gelangen. Herr Mertes war an dieser Stelle sehr nett und hilfreich. Dass das Projekt fehlgeschlagen ist, lag nicht an den Regeln oder dem VCVD ansich, sondern an den phlegmatischen Damen und Herren, die sich zu nichts aufraffen konnten...

Man kann übrigens online recht viele verschiedene Satzungen finden, die man als e.V. ja braucht... :-D

Teile aus der Korrespondenz:

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Gesendet: Samstag, 1. Oktober 2005 13:10

An: [email protected]

Betreff: Re: Wiederintegration in den VCVD als e.V.

Guten Tag Herr Mertes,

bei der vergangenen außerordentlichen Sitzung wurde mit hohem Stimmenanteil

für den "Neu"-Eintritt in den VCVD gestimmt.

Es müssen aber im Vorfeld noch ein paar wenige Fragen beantwortet werden,

z.B.

* ist es zwingend notwendig, ein e.V. zu sein?

* welche Kosten kommen auf den Club seitens VCVD zu?

* Wieviele Vorstandsmitglieder sind wirklich zwingend notwendig?

* [...]

Ich sende Ihnen (die Vorabversion) unserer Satzung hiermit einmal zu.

Eventuell wollen Sie diese ja einmal kurz überfliegen.

Die Satzung ist auf unsere Ansprüche ausgelegt und bedarf ansich nur noch

Ihrer Genehmigung. Eine Überarbeitung ist vorerst nicht angedacht, lediglich

die e.V.-Frage sollte dringend geklärt werden.

Unser aller Manko ist die extrem zeitaufwändige Berufstätigkeit mit 100%

Reisetätigkeit über ganze Wochen, sodass es sehr beschwerlich würde, die

Eintragung in das Vereinsregister auf Termin durchzubekommen.

Ich verbleibe mit besten Grüßen und bedake mich recht herzlich für Ihre

Nachfrage/Interesse.

~~~~~~~~~

Betreff: AW: Wiederintegration in den VCVD als e.V.

Von: "Dieter Mertes" <[email protected]> i

An:

Datum: 01.10.05 18:30:16 Uhr

01.10.05 18:30

Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich darf Ihre Fragen wie folgt beantworten:

1. Es ist nicht zwingend notwendig den Verein beim Amtsgericht eintragen zu

lassen. Dies bedeutet dann aber, dass alle Mitglieder haftbar sind, während

bei e.V. der Verein zunächst nur mit seinem Vereinsvermögen haftet. Da

jedoch ein kleiner Club keine Darlehen aufnimmt oder sich verschulden kann,

spielt der Eintrag keine Rolle.

2. Der Mitgliedsbeitrag an den VCVD ist gestaffelt und beträgt bis 45

Mitglieder 25,00 Euro im Jahr.

3. Die Positionen Kassierer, Schriftführer etc. würde ich nicht mit den

Vorsitzenden personalisieren, sondern einen 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden

als Stellvertreter und weitere Vorstandsämter getrennt in der Satzung

aufführen. Sollten bei der Wahl nicht genügend Vorstandsmitglieder gefunden

werden, könnten die offenen Positionen zunächst in Personalunion

wahrgenommen oder zu einem späteren Zeitpunkt besetzt werden.

In die Satzung § 9 Absatz 1 sollte auch noch hinein, dass die

Generalversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder

beschlussfähig ist.

Damit wäre alles in Ordnung für die Aufnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Mertes

Bearbeitet von M210
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Dies bedeutet dann aber, dass alle Mitglieder haftbar sind, während

bei e.V. der Verein zunächst nur mit seinem Vereinsvermögen haftet.

Was heißt denn hier zunächst?

Im Grunde nach ist diese Aussage aber richtig. Daher gerade, wenn man mit dem Club Runs etc. veranstaltet, eintragen lassen...

Gruß Dirk

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