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Sonntagsfahrverbot


Schoev

Empfohlene Beiträge

Moinsen!

Hätte da mal ne Frage. Meine Schwester will umziehen und sich dafür bei einer Mietwagen Firma einen 7,5 Tonner leihen. Aus kosten Gründen und der Arbeit wegen wollen sie das aber an einem Sonntag machen. Jetzt zerbricht sie sich allerdings den Kopf ob sie das darf wegen des Sonntagfahrverbots für LKW´s. Meine Frage ist jetzt gilt das nun für die 7,5 Tonner die man so leihen kann oder nicht? Meiner Meinun nach nicht da das doch im Normalfall dann 7,49 Tonner sind, oder? Naja wenn ichs genau wüsste würde ich wohl nicht Fragen :-D

Hier noch zur Erleuterung der Gesetzestext:

Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot

gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahr

- Karfreitag

- Ostermontag

- 1.Mai

- Christi Himmelfahrt

- Pfingstmontag

- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)

- Tag der deutschen Einheit

- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)

- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)

- 1. und 2. Weihnachtstag

Schonmal schönen Dank im Vorraus!!! :-D:-D:shit:

MfG Schoev

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mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t

ist für mich so klar. sind auch schon öfter mit einem 7,5 umgezogen. gab sonntags nie probleme. gerade beim umzug nicht. ist ja keine gewerbliche fahrt. allerdings sind wir nicht quer durch die republik über autobahn. war nur kurze strecke.

aber! laut meinem letzten erkentnissstand darf man mit klasse 3 doch keine 7,5er mehr fahren, oder?

Edith ändert code in quote…

Bearbeitet von bobandrews23
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ist für mich so klar. sind auch schon öfter mit einem 7,5 umgezogen. gab sonntags nie probleme. gerade beim umzug nicht. ist ja keine gewerbliche fahrt. allerdings sind wir nicht quer durch die republik über autobahn. war nur kurze strecke.

aber! laut meinem letzten erkentnissstand darf man mit klasse 3 doch keine 7,5er mehr fahren, oder?

Edith ändert code in quote?

Für Führerscheine gilt doch Bestandsschutz. Wer früher mit dem 3er 7,49 to Fahrzege fahren durfte, darf das jetzt auch noch. Sonntags mit dem LKW bis 7,49 to kein Problem, allerdings ohne Anhänger !

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aber! laut meinem letzten erkentnissstand darf man mit klasse 3 doch keine 735er mehr fahren, oder?

Mit dem "alten Dreier" schon: bis 7.49 Tonnen inklusive Einachs-Hänger mit max. 1.5mal dem ZGG der Zugmaschine !!!

Allerdings nur bei durchgehender Druckluftbremsanlage.

Ergo wäre theoretisch möglich:

7,49 Tonnen LKW + max. 11,24 Tonnen Einachs-Anhänger (dazu zählen Mehrachser mit Gesamt-Achsabstand unter 1 Meter) = 18,73 Tonnen !!! Mit dem PKW-Führerschein wohlgemerkt !!!! :-D

Die Beifahrerin Edith meint noch, natürlich nur von Montag bis Samstag !!! Sonntags nur solo !!!

Bearbeitet von schwabenandy
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Ergo wäre theoretisch möglich:

7,49 Tonnen LKW + max. 11,24 Tonnen Einachs-Anhänger (dazu zählen Mehrachser mit Gesamt-Achsabstand unter 1 Meter) = 18,73 Tonnen !!! Mit dem PKW-Führerschein wohlgemerkt !!!! :-D

Gibt es nicht für die Anhänger beim 7,49 Tonner nicht eine "neue" Regelung, daß man mit dem alten 3er Führerschein nur noch mit Hänger fahren darf, wenn man das schon "immer" gemacht hat und der Arbeitgeber das bescheinigt ?

Da war doch damals sowas, zum gleichen Zeitpunkt kam da auch die Regelung, daß Führerscheininhaber der Klasse 2 ab 50 Jahren zur ärztlichen Untersuchung müssen.

Edit fügt noch was ergoogeltes hinzu:

Quelle SVA Landkrei Göttingen

"Die alten Papierführerscheine (grauer oder rosa Führerschein, DDR-Führerschein) behalten auch nach Einführung des EU-Kartenführerscheins am 01.01.1999 ihre Gültigkeit. Es besteht grundsätzlich keine Umtauschpflicht! Allerdings gelten für LKW- und Busfahrer besondere Regelungen.

Bitte beachten Sie dazu die nachstehenden Hinweise.

Hinweise für Inhaber der alten Klasse 3

Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten bei der Umstellung neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht und Züge bis 12 t und unbegrenzter Achsenzahl geführt werden (Zugfahrzeug bis 7,49 t).

Soll der volle Umfang der alten Klasse 3 (also auch Züge über 12 t bis max. 18,5 t) erhalten bleiben, muss dies bei der Umstellung gesondert beantragt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE wird dann mit der Auflage ?79? bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet erteilt. Danach sind für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis dieser Fahrerlaubnisklasse alle fünf Jahre ärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig.

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeugkombinationen oder Züge mit mehr als drei Achsen über 12 t mehr geführt werden.

Zusätzlich gibt es für Inhaber der alten Klasse 3 die Möglichkeit, im Rahmen der Umstellung der Fahrerlaubnis, diese prüfungsfrei auf die Klasse T zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Tätigkeit in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb. Auch diese Erweiterung muss gesondert beantragt werden und kann nur bei der Umstellung des alten Führerscheins auf den neuen EU-Kartenführerschein erfolgen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich!

Hinweise für Inhaber der alten Klasse 2

Der Führerschein muss bis zum 50. Geburtstag umgestellt werden. Andernfalls erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2. Außerdem entfällt die Berechtigung, leere Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,49 t zu führen. Die Umstellung der Klasse 2 kann auch nach Ablauf der Geltungsfrist innerhalb von weiteren zwei Jahren prüfungsfrei erteilt werden, danach ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich."

Bearbeitet von dongoyo
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Gibt es nicht für die Anhänger beim 7,49 Tonner nicht eine "neue" Regelung, daß man mit dem alten 3er Führerschein nur noch mit Hänger fahren darf, wenn man das schon "immer" gemacht hat und der Arbeitgeber das bescheinigt ?

Da war doch damals sowas, zum gleichen Zeitpunkt kam da auch die Regelung, daß Führerscheininhaber der Klasse 2 ab 50 Jahren zur ärztlichen Untersuchung müssen.

Laut meinem Scheckkarten-Führerschein hab ich

C1 = 7.5 Tonnen

C1E = 7.5 Tonnen + Hänger

CE mit Einschränkung = Fahrzeuge der Klasse C1E über 12 Tonnen mit max 3 Achsen !!!

Den CE allerdings bis zum 50igsten Lebensjahr beschränkt - zur Verlängerung brachts dann ´nen Gesundheitscheck !!

Und ich hab auch nur dem alten 3er gemacht !? :-D

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Wenn ich mir mein ergoogeltes durchlese, komme ich zum Schluß, daß ich bloß nicht meinen rosa Führerschein Klasse 3 und 1 von 1985 umtauschen darf.

Mit dem dürfte ich ja dann doch <18,73 to durch die Gegend bewegen.

Edith fragt Schwabenandy, ob du für die CE Eintragung einen besonderen Antrag gestellt hast und was es für Auflagen gab ?

Bearbeitet von dongoyo
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Edith fragt Schwabenandy, ob du für die CE Eintragung einen besonderen Antrag gestellt hast und was es für Auflagen gab ?

Nö - hat die Tante von der Führerscheinstelle von sich aus gemacht !!!

In der CE-Spalte steht halt jetzt das Datum von meinem 50igsten Geburtstag - ab da darf ich dann keine CE-Fahrzeuge mehr fahren, wenn ich keinen Verlängerungsantrag stelle.

Alle meine anderen Fahrerlaubnisklassen gelten aber weiterhin unbefristet !!!

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Edith fragt Schwabenandy, ob du für die CE Eintragung einen besonderen Antrag gestellt hast und was es für Auflagen gab ?

Gib Dich als Segler aus. "Kleinere" Sportyachten werden gerne mal auf Tandemtrailern mit Zugmaschinen gezogen...

Und das macht auch ganz gerne mal ein Crew-Mitglied :-D

Ediths Kartenführerschein sieht dann so aus:

CE 79(C1E>12000kg, L<=3)

Mit Zugmaschine sind diese Jahrmarktdinger gemeint, die auch ganze Karussels durch die Weltgeschichte ziehen.

Bearbeitet von Likedeeler
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Wenn ich mir mein ergoogeltes durchlese, komme ich zum Schluß, daß ich bloß nicht meinen rosa Führerschein Klasse 3 und 1 von 1985 umtauschen darf.

Mit dem dürfte ich ja dann doch <18,73 to durch die Gegend bewegen.

Edith fragt Schwabenandy, ob du für die CE Eintragung einen besonderen Antrag gestellt hast und was es für Auflagen gab ?

Du mußt nur dafür sorgen, daß die beim Amt alle Klassen, die du jetzt hast richtig übernehmen.

Das vergessen die gerne mal.

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