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Anzeige wegen Beleidigung - Mittelfinger


Käthe

Empfohlene Beiträge

Vielleicht gibts ja Leute mit Kenne hier:

Mir flatterte soeben ein Anhörungsbogen zum Tatvorwurf der Beleidung ins Haus. Ich soll jemandem nach kurzer verbaler Auseinandersetzung den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Sowas Böses aber auch!

Nicht, dass ich nicht mal den Mittelfinger zeigen würde, aber in dem Fall ist es glatt erlogen. Die 'geschädigte' Dame ist, obwohl sie den Gegenverkehr sah, in eine enge Strasse eingefahren, die auf ihrer Seite mit Fahrzeugen zugeparkt war. Irgendwann standen wir uns gegenüber, da nirgends Platz zum Ausweichen war. Ihr Versuch, rückwärts zu fahren, scheiterte kläglich, obwohl offensichtlich niemand hinter ihr war. Zurück für mich gings erstmal nicht, da Autos hinter mir standen. Also etwas gestikuliert, ein erneuter Versuch von ihr zurück zu fahren, ebenfalls erfolglos, jetzt hatte sie ebenfalls Wagen hinter sich. Dann gab sie auf und stieg aus, um ihre Kinder in die Schule zu bringen. Ich sagte ihr, sie solle den Wagen wegsetzen, die Strasse freigeben und vor dem Hindernis auf ihrer Seite warten, bis die Gegenfahrbahn frei sei. Sie sagten irgendwas wie sie müsse sich nichts sagen lassen, Mercedes-Fahrer seien Idioten oder ähnliches und verschwand. Der Fahrer hinter mir hatte inzwischen aufgegeben, so dass ich immerhin rückwärts weiter konnte. Das wars. Kein Finger, kein Scheibenwischer, kein Vogel, kein Blöde-Kuh oder ähnliches.

Bloss, wie komm ich da wieder raus? Wenn der Vorwurf stimmen würde, ok, aber so hab ich wirklich keinen Bock auf ne Geldbuße o.ä. Zeugen waren keine da, aber kann natürlich sein, dass sie irgendwelche Kindergarten- oder Schulmütter engagiert hat, war ja direkt vor der Schule. Als Zeugen könnte ich nur meinen Freund im Wagen hinter mir benennen, aber ob ich nun einen Finger gezeigt hab oder nicht, hat der ja im Zweifen auch nicht sehen können.

Hat jemand einen Rat? Anwalt? Verkehrsrechtschutz hab ich nicht, und im Zweifel zahlt die eh nicht. Was soll ich in diesen Fragebogen schreiben? Wie geht sowas üblicheweise aus?

Danke schonmal,

Käthe

Bearbeitet von Käthe
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Top-Benutzer in diesem Thema

Ich bin skeptisch. Ich wohne direkt nebenan, fahre üblicherweise zu dieser Zeit zur Arbeit, sie hat das Kennzeichen, der Wagen läuft auf meinen Chef und der hat mich als übliche Fahrzeugführerin genannt. Sooo viele schwarze Mercedes mit DO-Kennzeichen fahren morgens in BO in einer Nebenstrasse nicht rum...

Zu doof, sich überhaupt mit so nem Mist beschäftigen zu müssen...

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Aufgrund ihrer Anzeige ist die Frau in der Beweispflicht. Das muß sie erstmal glaubwürdig

nachweisen können, dass du sie beleidigt hast. Ich denke, das ganze wird eingestellt.

Schön wärs, aber so Mütter kennen Massen an anderen Müttern, die bestimmt alle super Zeugen sind, das macht mir ein etwas ungutes Gefühl...

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....nur nicht direkt mit nem Anwalt kommen. Sieht immer gleich nach schlechtem Gewissen aus (hab ich mir aus zuverlässiger Quelle sagen lassen). :-D Naja, und was Zeugen angeht sage ich lieber nichts. Kommt immer drauf an wie abgewichst der/die andere ist. Vielleicht hat sie ja schon einen Zeugen....... bist Du sicher dass nicht zufällig noch ein Bekannter von hinter Dir hergefahren ist/ fahren wollte? :-D:-D:shit:

Ach ja, Du bist sicher das es auch um den Vorfall geht den Du erwähnt hast? Mein Kollege hat auch einen Zeugen usw. gehabt und dann leider festgestellt dass er sich total vertan hat und seine Anzeige sich auf einen anderen Vorall bezog (ja er fährt wie ne Sau). :-D:-)

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Nee, kann nur der Vorfall gewesen sein, ich führe üblicherweise keine verbalen Auseinandersetzungen mit anderen Verkehrsteilnehmern... Klar, der Wagen hinter mir als Zeuge, nur sieht der ja meine Finger nicht so genau...

Bearbeitet von Käthe
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Also ich meine noch ganz klar in Erinnerung zu haben, daß dein Freund AUF DEINEM BEIFAHRERSITZ saß... stimmt doch oder?? :-D

Aussage gegen Aussage - und fertig.

Glaub mir die haben gar keinen Bock auf sowas das wird eingestellt!!!!

Ich habe mal den grünen einen gezeigt , da waren Kollegen von mir dabei die dann beteuert haben das sei unser aller Gruß :-D

Schnaubend fuhren Sie davon.....

GRETE

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Würde als Jurist zum Anwalt raten (Gesetzliche Kosten: etwas unter 400.- Euro). Der kann nämlich Akteneinsicht beantragen und da sieht man sehr schön, ob die Anzeige der Dame Aussicht auf Erfolg hat. Ansonsten: Nichts zugeben, alles abstreiten! Zugeben kann man später immer noch.

Antwort sollte in etwa wie folgt aussehen:

Ich habe am ... in der ... keine Beleidigung begangen.

Es ist zwar nicht die Dame in der Beweispflicht, aber die Staatsanwaltschaft.

Grüße,

Flameboy

P.S. Mit dem Anwalt kommen zeigt übrigens nur, dass man denjenigen nicht so leicht über den Tisch ziehen kann...

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Die Allde hat dich doch eh nur angezeigt,weil sie´s nicht gebacken bekommen hat ihr Scheisshaus rückwärts wegzufahren und ihr das warscheinlich unsagbar&zurecht peinlich war. :-D

Hast du eine Einladung zu den Kalkmützen bekommen?Wenn ja,geh hin und schildere dem netten Beamten die gesamte Situation.Sage auch,das du noch NIE jemandem deinen Mittelfinger gezeigt hast,bei der ganzen Sache sehr locker geblieben bist und das das junge Mütterlein ne riesen Scene gemacht hat.Der Staatsanwalt wird genervt das Verfahren einstellen und sich fragen:

hat die anzeigende Frau Mudda eichelich keine realen Probleme? :-D
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Also: 1. Wenn die Staatsanwaltschaft in irgendeiner Beweispflicht wäre, dann könntest Du Dich getrost zurücklehnen. Die haben nämlich keine Zeit sich um die strafrechtliche Verfolgung von so etwas zu kümmern. Das würde sogar wahrscheinlich gelten, wenn Du der Alten eine geballert hättest.

Und ja, ich weiss das aus eigener Erfahrung. Es besteht an der Verfolgung nämlich... ...genau: "kein öffentliches Interesse".

Zivilrechtlich ist die Tante dann allerdings in der Beweispflicht. Allerdings dauert das ewig, wenn ihr Euch nicht vorm Schiedsmann einigt bis das vor Gericht geht.

Und dann sitzt ihr hübschen in nem kleenen Büro und der Onkel Richter fragt euch, ob das euer Ernst ist, das ihr das nicht selbst aus der Welt bekommt.

Ohne Verurteilung vom Strafgericht sind die Aussichten auf eine Entschädigung ebenfalls gering. Allein die Gerichtskosten in Höhe von etwa nem Trinkgeld und die tatsächlich ERNSTZUNEHMENDEN Anwaltskosten der guten Frau würden Dir im schlimmsten Fall drohen.

Wenn sie damit durchkäme und sie so lange durchhielte.

Alles sehr unwahrscheinlich.

Verkehrsgericht oder wie der Verein heisst, könnte Dir natürlich auch noch ans Bein. Ob die motivierter sind als die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte, weiss ich nicht - vielleicht hier mal jemand andres, wag ich aber msehr zu bezweifeln.

Auslachen würd ich DIE (edith). Sonst gar nix.

Bearbeitet von dare
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Hallo!

Mach´Dir keinen Stress bzw. grosse Gedanken!

Ersteinmal ist das Verhalten dieser "Mutti" äusserst provokant und alles andere als in Ordnung.

Ausserdem hat sie dich auch beleidigt. Den "Tatvorwurf" des ausgestreckten Mittelfingers ist ersteinmal zu beweisen, da sie nur mit ihrem Kind im PKW und nicht in einem Reisebus mit 60 potentiellen Zeugen :-( sass.

Aussage gegen Aussage: Einstellung der Anzeige und Schluss! :-D

Ich habe auch vor einigen Jahren so eine ähnliche Geschichte erlebt:

Ich war mit meiner Tochter auf dem Weg zu einer Hochzeit eines Freundes. Wir fuhren auf einer zweispurigen Strasse. Von hinten näherte sich ein Sportwagen, den ein reiferer Herr steuerte.

Er war wohl in Eile und mochte nicht so recht warten. Wir wurden bedrängt, geschnitten und meine Kleine weinte vor Angst :-D .

Natürlich zog er mit einer totalüberhöhten Geschwindigkeit rechts vorbei und hatte leider übersehen dass auf seiner "Rennstrecke" ein Hindernis parkte-Pech gehabt!

Er musste stark abbremsen und zog erneut auf meine Seite. Ich sah, dass er sofort einen Sift und Block zückte und sich mein Kennzeichen aufschrieb. :-D

Ich hatte einen leisen Verdacht, dass er die nächste Polizeiwache ansteuerte und fuhr ihm hinterher.

Meine Vorahnung bestätigte sich und wir beiden "Verkehrshelden" trafen uns vor dem zuständigen Beamten und es ging ersteinmal verbal zur Sache: "Sie könnten mein Sohn sein",ich erwiderte: "Gott sei dank bin es nicht" usw........ :-D

Er wollte mich natürlich wegen Nötigung anzeigen, obwohl er meiner Meinung nach selbst der Auslöser dieser Eskalation war.

Na ja, dass ist bereits mehrere Jahre her und ich habe davon nichts mehr gehört!

Also wie gesagt, mach Dir keinen Kopf! :-)

Viel Glück,

:shit:

R.B.

Bearbeitet von Rockabilly-Boy
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Genau, mach' Dir da mal keine Sorgen. Die Staatsanwaltschaft wird wohl besseres zu tun haben, als sich um so einen Schwachsinn zu kümmern.

Ich kann mir auch wirklich nicht vorstellen, dass irgendeine Mutti eine Falschaussage machen wird - ist ja schließlich auch strafbar - weil ihre Freundin zu blöd zum Auto fahren ist. Schreib einfach, dass Du es nicht warst, dann wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt werden. Vielleicht solltest Du auch darauf hinweisen, dass du sowas nicht machst, und auch noch nie aufgrund einer ähnlichen Sache angezeigt wurdest (wenn dem so ist... :-D )

Wenn Du bereits jetzt - also als Beschuldigte - einen Anwalt einschaltest, musst Du die Kosten selber tragen, und zwar auch dann, wenn das Verfahren eingestellt wird. Würde ich deswegen nur dann machen, wenn nochmal was kommen sollte.

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1. Schreib genau das, was Du hier geschrieben hast, in dem Anhörungsbogen!

2. Die nette Mutter ist in der Beweispflicht. Also braucht sie Zeugen.

3. Sollte es mit den Zeugen tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sollte auf die Vereidigung dieser Zeugen bestanden werden. ... und dann sollen die mal unter Eid wegen einer solche Lapalie lügen! Damit machen diese "Zeugen" sich dann nämlich selbst strafbar.

Also: Keinen Kopf machen!

Das Ding wird eingestellt!

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was geht denn in D ab?

ich zeig hier in Ö jedem den Finger der mir am Sack geht.

entweder hab ich bis dato glück gehabt oder unsere sheriffs haben besseres zu tun als solche "vergehen" zu verfolgen...

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schais märzehdes fahra! :shit:

:-D :-D

Das hat sich die Dame wohl auch gedacht... :-D

Ich kanns leider nicht ändern und muss mit diesem-Malus leben...

Danke schonmal für die Tipps, werd jetzt erstmal den Bogen zurückschicken und dann mal schauen was wird.

Käthe

Bearbeitet von Käthe
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was geht denn in D ab?

ich zeig hier in Ö jedem den Finger der mir am Sack geht.

entweder hab ich bis dato glück gehabt oder unsere sheriffs haben besseres zu tun als solche "vergehen" zu verfolgen...

Es gibt viele schwache Menschen in unserem Land, die meinen sich an anderen gesundstoßen oder sie maßregeln zu müßen (auch unbegründet).

Deutschland halt - gibts leider kein Patentrezept gegen

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Also: 1. Wenn die Staatsanwaltschaft in irgendeiner Beweispflicht wäre, dann könntest Du Dich getrost zurücklehnen. Die haben nämlich keine Zeit sich um die strafrechtliche Verfolgung von so etwas zu kümmern. Das würde sogar wahrscheinlich gelten, wenn Du der Alten eine geballert hättest.

Und ja, ich weiss das aus eigener Erfahrung. Es besteht an der Verfolgung nämlich... ...genau: "kein öffentliches Interesse".

Zivilrechtlich ist die Tante dann allerdings in der Beweispflicht. Allerdings dauert das ewig, wenn ihr Euch nicht vorm Schiedsmann einigt bis das vor Gericht geht.

Und dann sitzt ihr hübschen in nem kleenen Büro und der Onkel Richter fragt euch, ob das euer Ernst ist, das ihr das nicht selbst aus der Welt bekommt.

Ohne Verurteilung vom Strafgericht sind die Aussichten auf eine Entschädigung ebenfalls gering. Allein die Gerichtskosten in Höhe von etwa nem Trinkgeld und die tatsächlich ERNSTZUNEHMENDEN Anwaltskosten der guten Frau würden Dir im schlimmsten Fall drohen.

Wenn sie damit durchkäme und sie so lange durchhielte.

Alles sehr unwahrscheinlich.

Verkehrsgericht oder wie der Verein heisst, könnte Dir natürlich auch noch ans Bein. Ob die motivierter sind als die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte, weiss ich nicht - vielleicht hier mal jemand andres, wag ich aber msehr zu bezweifeln.

Auslachen würd ich DIE (edith). Sonst gar nix.

:-D

Alter Schwede. Da war man längere Zeit über Weihnachten nicht am Pc und dann so ein Post.

Worum geht es denn hier zivilrechtlich???

Falls es hart auf hart kommt, kann ich Dir einen sehr guten Anwalt empfehlen. Der hat seine Kanzlei sogar in Hagen, weitere Infos bei Bedarf gerne per PM.

Richtig. Geh zum Anwalt, denn wenn hier noch weitere unqualifizierte Bemerkungen kommen, machst du manches schlimmer.

Gruß Dirk

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oh je, mir scheint, als würds doch teuer, ob nun Anwalt, Strafe oder was auch immer, das ist doch zum :-D, wer hat denn was davon???

Bin unschlüssig, was kann ich versauen, wenn ich schildere, wie es war oder einfach nur schreibe, dass ich niemandem an diesem Tag einen Finger gezeigt hab? Wie ist dann der weitere Ablauf? Hat jemand ähnliches schonmal mitgemacht?

Was würde es wohl an Geldbuße kosten es einfach zuzugeben und dann durch zu sein, oder kann ich dann mit einem Zivilprozess rechnen, weil die gute Dameseit dem vermutlich nicht mehr schlafen kann, ein seelisches Wrack ist und sich in psychatrischer Behandlung befindet?

MAAANNNNN!!!!!

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Mann mann das wird ja kompliziert hier.....

Wie ich eingangs schon einmal erwähnte könnte dein Freund doch auch auf deinem Beifahrersitz gesessen haben... =Zeuge !!

Oder schreib einfach das was war, es wird ebenso auf Aussage gegen Aussage hinaus laufen, und dein Freund im Auto hinter dir ( auch Zeuge!!) ist soo schlecht ja auch nicht. Ich denke da gerdade an "Verkehrsbhinderung" oder "Eingriff in den Straßenverkehr" ( das die Frau Ihr Auto hat stehen lassen - du musstets ja nachgeben und einen Umweg fahren)- da könnte es bei der Warheit gut sein das die Alte noch einen drauf kriegt.

Deine Entscheidung sollte sein, entweder 100% Warheit oder dein Freund auf den Beifahrersitz.

Ich sehe so oder so keine Probleme für dich.

Wir haben hier schon mehr geschrieben als diese Nummer in den Beamtendateien dieses Landes hervorrufen wird.

GRETE

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