Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Anzeige wegen Beleidigung - Mittelfinger


Käthe

Empfohlene Beiträge

hallo,

gar nichts wird teuer. spar dir den anwalt, den brauchst du wahrscheinlich eher nicht.

beleidigung (§185 StGB)ist ein (derart kleines) vergehen, dass es strafprozesslich als privatklage gehandhabt wird. mit anderen worten: die staatsanwaltschaft kümmert sowas nicht (§194 StGB sagt zwar, Strafantrag, doch der StA wird glaube ich eher lachen bei sowas...) (oder wie der chef immer sagt: minima non curat praetor = mit kleinscheiß geht man nicht zum obermotz), die frau muss das verfahren vor dem zuständigen amtsgericht selbst aufrollen.

in den anhörungsbogen kannst du ruhig hineinschreiben, dass du nichts getan hast, damit hat sie schonmal ein problem. nun müsste sie also zeugen bringen die belegen können, dass du ja böse böse aus dem nichts den finger gezeigt hast. diese zeugenaussagen müssten dann aber auch authentisch sein. und wenn du dich an keinen der zeugen erinnern kannst usw. .

ich denke mal dein verfahren wird wg. geringwertigkeit eh eingestellt.

lass dich von sowas nicht erschrecken!

edith fragt sich ebenfalls was das zivilrecht hierdin soll?...

Bearbeitet von Lussonaut
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 60
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

und noch ein nachtrag:

google mal nach §199 StGB.

Wenn die Beleidigung wechselseitig erfolgt, so kann (und das tut er auch ;) ) der Richter beide Parteien freisprechen.

Sollten also alle Stricke reißen und die Gute Frau echt noch belegen können dass du (obschon du es nicht getan hast) den Mittelfinger gezeigt hast, kannst du dich immer noch auf ihren Satz über "alle Mercedes-Fahrer...usw." berufen.

Auch das ist eine Beleidigung. :-D

Du kriegst das hin :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo einmal !

Vorweg - ich bin aus Österreich - aber so wie ich die Angelegenheit lese und

auf Grund der (zum Teil auch nur) überflogenen Antworten beurteilen kann

(die deutsche rechtliche Lage ist mir zwar unbekannt, dennoch lehnt sich das

österreichische Recht an das deutsche "ähnelnd" an...)

1)

Zunächst einmal - vergiß einen Anwalt (sollte es zu einem konkreten Zivilverfahren

kommen, dann erfährst du dies als Erster...dann kannst du immer noch einen A. konsultieren)

2) Akteneinsicht hat nicht nur der Anwalt sondern auch DU alleine....mit Sicherheit auch

in Deutschland (du bist ja PARTEI oder BESCHULDIGTER..wie auch immer)

3) Staatsanwalt???....häääää....

Beleidigung (in Ö) ist kein Offizialdelikt sondern ein Privatanklagedelikt -

auf Grund der Antworten gehe ich davon aus, daß in D das gleiche Prinzip

greift und folglich der StA diesen Sch....Dreck :-D gar nicht zu Augen

bekommt...es ermittelt auch keine Polizei...damit muß sich ein Zivilrichter abmühen.

4) auch in Deutschland glaube ich das OBJEKTIVITÄTSPRINZIP herrschen dürfte -

was heißt - das bei Aussage gegen Aussage nur die Einstellung des Verfahrens

dabei herauskommen kann...da deine Aussage dann ja weniger Gewicht hätte, als die

der anderen Privatperson...bei Amtsträgern (wie zB die Polizei) zählt deren Wort halt

immer mehr, weil es sich ja auch um vereidigte Amstorgane handelt, die sich überdies

- bei dementsprechenden Verfehlungen - strafrechtlich wegen zB Amtmißbrauch verantworten

müßten...von denen man aber ausgehen sollte, daß ihre Angaben/Wahrnehmungen/Feststellungen

der 100% Wahrheit entsprechen, zumal Anzeigen auch hier unter rein objektiver Betrachtung

erfolgen sollten...

5)

LUSSONAUT dich glaube ich hier am treffendsten aufgeklärt hat.

Von einem nachträglich "konstruierten" Zeugen würde ich dir s e h r abraten.

Mein Tipp (zusammegefaßt):

nimm Akteneinsicht (hier siehst du dann auch, ob Zeugen benannt wurden)

bzw. gib schriftlich eine Stellungnahme ab - schildere den SV genau so, wie

du in UNS eingangs geschildert hast und warte einmal ab.

Grüße

iz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf keinen Fall irgendwas zugeben, was man nicht gemacht hat!!! Eine Strafe zu zahlen obwohl man unschuldig ist, ist doch die deprimierendeste Geldverschwendung, die man sich vorstellen kann.

Schreib einfach wie es in Wirklichkeit passiert ist, so wie Du es hier auch geschildert hast, dann wird das Verfahren schon eingestellt werden. Unbeteiligte Zeugen gibt es schließlich nicht, und wie oben bereits geschrieben wurde, hat der Staat kein nennenswertes Interesse daran, solche Sachen aufwendig zu verfolgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Würde auch sagen, erst mal locker bleiben, schildern wie´s war, die kleine Verkehrsbehinderung der Gegenseite nicht unerwähnt lassen...SIE muss ja die angebliche Beleidigung beweisen können, was schon schwierig genug ist.

Außerdem kannst Du Dich zurücklehnen und Dir sagen, was gibt es nicht für ärmliche Gestalten und schön, daß ich nicht dazugehöre...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich hat mal ein Taxifahrer etwas länger angehupt, weil er sich selbst ausgebremst hat und dann hinter mir einscheren musste. Ich habe nur fröhlich meinen Arm gehoben. An der Ampel wollte er mir dann erklären, ich hätte ihm den Stinkefinger gezeigt. Ich meinte, dass dem nicht so wäre, da ich lediglich meinen Arm gehoben habe. (Wäre auch nicht so gut gegangen, da ich dicke Handschuhe anhatte). Er erwiderte, dass solche eine Geste von staatlicher Seite dem Stinkefinger gleichgesetzt wäre und ich sehr viel Ärger bekommen könnte. Junge, Junge, was ne Pfeife. Es hat mich dann einige Mühen gekostet, ihm klarzumachen, dass mich sein Gerde nicht sonderlich beeindrucken würde und er einfach besser still sein sollte, da er sonst in seiner Lederweste an einem Herzinfarkt sterben würde.

Für mich gehört in jedem Fall Hupen und Stinkefinger zeigen zum A und O der Verkehrskommunikation. Sonst können wir ja gleich wieder in der Steinzeit anfangen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Gestern gabs Nachricht von der Staatsanwaltschaft Bochum:

Verfahren nach § 170 (2) StPO eingestellt. Hochachtungsvoll.

Vorbei! Schön, aber sooo viel Kopfzerbrechen für nix... Die eingeplanten 40 Tagessätze kann ich jetzt prima in einen weiteren Roller inverstieren...! :-D

Währenddessen kurvt die Kindergartenmutter weiter durch die Siedlung, gleiche Situationen war zwischenzeitlich mehrfach zu beobachten... Und obwohl ich die Gegend morgens meide hatte ich sie auf meiner Gefahrenzonenumfahrung doch vor mir und auf ca. 100m wurden von ihr 3 Autos wüst ausgebremst, sensationelle Fahrkünste, ohne Sinn und Verstand... Wat solls.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gestern gabs Nachricht von der Staatsanwaltschaft Bochum:

Verfahren nach § 170 (2) StPO eingestellt. Hochachtungsvoll.

Vorbei! Schön, aber sooo viel Kopfzerbrechen für nix... Die eingeplanten 40 Tagessätze kann ich jetzt prima in einen weiteren Roller inverstieren...! :-D

ja subba! freut mich für dich :). viel spaß dann mit dem "in den roller investieren". gutes wetter zum schrauben ist ja jetzt. :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kurze Frage! Hat zwar nichts mit Beleidigung zu tun aber auch mit StVO. Unzwar bin ich vor zwei Wochen angehlaten worden weil ich über eine "Kirschgrüne" Ampel gefahren bin :-D . Der nette Herr von der Rennleitung :-D meinte das würde einen Punkt und 40 bis 50 Euronen geben, deswegen hab ich gesagt ist ok und das ganze Anerkannt. Jatzt hab ich heute nen Brief vom Kreis bekommen in dem steht das es sich nicht um 50 sondern um 75 Euronen handelt :-D (das Geld geht ja noch ist zwar das anderthalb fache aber trotzdem), allerdings sind es nicht einer sondern drei Punkte :-D . Hat es Sinn da Einspruch einzulegen? So weil der Grüne mir falsche Infos gegeben hat? Es geht sich darum das ich mir den Stress mit Gericht nicht antun will wenn ich sowieso keine Aussicht auf Chancen habe.

Was meint ihr dazu? Geht da noch was oder besser einfach zahlen Punkte in kauf nehmen und gut ist?

Greetz Schoev :shit:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kannst du knicken.

Die Folge von deiner Ordnungswidrigkeit ist genau im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" (BKat) niedergeschrieben.

Danach gibt es für eine bestimmte Sache so und so viel Geld an die liebe Stadt zu zahlen.

Und nach der Höhe des Bußgeldes richtet sich wiederum die Punkteanzahl.

So viel zum Verkehrsrecht in Kurzform.

Der Polizist sollte zwar wissen, wovon er redet, hat aber meistens keine Ahnung. Mir selbst auch schon passiert, dass jemand mich mit einer komischen Bußgeldfolge laut BKat konfrontieren wollte.

Gruß Dirk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

/klugscheissmode on

die ordnungshüter müssen dir nur sagen können was dir zur last gelegt wird. die exakte rechtsfolge müssen sie nicht kennen.

/klugscheissmode off

@shoev:

leider hast du wenig chancen. auch ein widerruf führte zu nichts. sollte der fall zur verhandlung kommen (das müsstest du dann durch wehementes abstreiten und verweigern von zahlung usw. schon regelrecht provozieren) würde der ordnungshüter als sog. "zeuge vom hörensagen" vernommen und gibt vor ort einfach mal nonchalant dein geständnis, welches du damals machtest wieder.

sry. doofe sache. zahl es lieber und spar dir den ärger. auch wenn es weh tut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...

Wenn es keine Beweise gibt und die vermeintlichen Zeugen nicht unabhängig von den betroffenen Parteien sind, dann wird das Verfahren eingestellt,

ansonsten müssen die jeweiligen staatlichen Stellen Beweise aufbringen, wenn sie den Fall weiter verfolgen wollen. Das nächste Mal sofort die Polizei rufen, dann werden Personen, die auf der Strasse den Verkehr behindern, wegen Nötigung und unerlaubten Verlassens des Fahrzeugs wie Parken im Halteverbot angezeigt (gibt da noch so einige andere Delikte, mittels derer man sie belasten kann, aber ich will ja nicht alles ausplkappern, was ich so weiß :-D ).

"die ordnungshüter müssen dir nur sagen können was dir zur last gelegt wird. die exakte rechtsfolge müssen sie nicht kennen."

Klar, nur müssen sie es genau sagen. Treffen sie dabei eine subjektive Wertung, dann müssen sie damit rechnen, eine Anzeige wegen Amtsanmaßung

und Festlegung auf im Nachhinein mehrdeutig auslegbare Tatsachen zu kassieren. Darüber hinaus sollten diese Bereiche sehr aufpassen, denn sie beobachten und kassieren nur, während andere auch arbeiten gehen, sich also nicht den Luxus leisten können, andere zu beobachten (was ja die Staatsbediensteten auch bestrafen würden, sprich: würde jemand ihr Verhalten ihnen gegenüber an den Tag legen).

Bearbeitet von germanscooterworm
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es keine Beweise gibt und die vermeintlichen Zeugen nicht unabhängig von den betroffenen Parteien sind, dann wird das Verfahren eingestellt,

ansonsten müssen die jeweiligen staatlichen Stellen Beweise aufbringen, wenn sie den Fall weiter verfolgen wollen. Das nächste Mal sofort die Polizei rufen, dann werden Personen, die auf der Strasse den Verkehr behindern, wegen Nötigung und unerlaubten Verlassens des Fahrzeugs wie Parken im Halteverbot angezeigt (gibt da noch so einige andere Delikte, mittels derer man sie belasten kann, aber ich will ja nicht alles ausplkappern, was ich so weiß :-D ).

"die ordnungshüter müssen dir nur sagen können was dir zur last gelegt wird. die exakte rechtsfolge müssen sie nicht kennen."

Klar, nur müssen sie es genau sagen. Treffen sie dabei eine subjektive Wertung, dann müssen sie damit rechnen, eine Anzeige wegen Amtsanmaßung

und Festlegung auf im Nachhinein mehrdeutig auslegbare Tatsachen zu kassieren. Darüber hinaus sollten diese Bereiche sehr aufpassen, denn sie beobachten und kassieren nur, während andere auch arbeiten gehen, sich also nicht den Luxus leisten können, andere zu beobachten (was ja die Staatsbediensteten auch bestrafen würden, sprich: würde jemand ihr Verhalten ihnen gegenüber an den Tag legen).

Dein Sachkundewissen in allgemeiner Juristerei wird Dich böse entlarven und Du fliegst wieder raus. Was ein hässliches Leben.

Solltest Deinen Wohnort anpassen, sonst ist das der erste Schwindel, der auffällt. Oder haben sie Dich in KA exmatrikuliert, Pflaume?

Bearbeitet von M210
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Solltest Deinen Wohnort anpassen, sonst ist das der erste Schwindel, der auffällt. Oder haben sie Dich in KA exmatrikuliert, Pflaume?

:-D An den habe ich schon lange nicht mehr gedacht :-D War sehr ruhig um ihn.....ist er auferstanden :-D ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es keine Beweise gibt und die vermeintlichen Zeugen nicht unabhängig von den betroffenen Parteien sind, dann wird das Verfahren eingestellt,

ansonsten müssen die jeweiligen staatlichen Stellen Beweise aufbringen, wenn sie den Fall weiter verfolgen wollen. Das nächste Mal sofort die Polizei rufen, dann werden Personen, die auf der Strasse den Verkehr behindern, wegen Nötigung und unerlaubten Verlassens des Fahrzeugs wie Parken im Halteverbot angezeigt (gibt da noch so einige andere Delikte, mittels derer man sie belasten kann, aber ich will ja nicht alles ausplkappern, was ich so weiß :-D ).

"die ordnungshüter müssen dir nur sagen können was dir zur last gelegt wird. die exakte rechtsfolge müssen sie nicht kennen."

Klar, nur müssen sie es genau sagen. Treffen sie dabei eine subjektive Wertung, dann müssen sie damit rechnen, eine Anzeige wegen Amtsanmaßung

und Festlegung auf im Nachhinein mehrdeutig auslegbare Tatsachen zu kassieren. Darüber hinaus sollten diese Bereiche sehr aufpassen, denn sie beobachten und kassieren nur, während andere auch arbeiten gehen, sich also nicht den Luxus leisten können, andere zu beobachten (was ja die Staatsbediensteten auch bestrafen würden, sprich: würde jemand ihr Verhalten ihnen gegenüber an den Tag legen).

Mein Lieblingsspruch:

Gerade erste Vorlesung "Einführung ins Strafrecht AT 1" besucht und diese nach 10 min. verlassen?

Selten so viel gehäuften Schwachsinn gelesen.

Edith fragt sich auch, um wen es sich handelt? Andre@t5 oder wie hieß der?

Bearbeitet von Vespadirk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Lieblingsspruch:

Gerade erste Vorlesung "Einführung ins Strafrecht AT 1" besucht und diese nach 10 min. verlassen?

Selten so viel gehäuften Schwachsinn gelesen.

Edith fragt sich auch, um wen es sich handelt? Andre@t5 oder wie hieß der?

Watt denn? Ein Kumpel von mir ist letztens auch wegen Festlegung auf im Nachhinein mehrdeutig auslegbare Tatsachen (§ 666 StGB) in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zur MPU muss er auch noch, der Schlingel. Damit ist nicht zu spaßen.

Bearbeitet von Tom73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information