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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eben wurde bei RTL in "V die Verbrauchershow" dieses Thema behandelt. Seit Januar 2007 gibt es ein erstes Urteil in dieser Sache vom Landgericht München- zu Gunsten der Verbraucher.

Musterschreiben und Tips dazu finden sich auf der Homepage

Geschrieben

Der Verbraucherschutz Niederlassung Köln hat mir empfohlen nicht zu reagieren, eventuell den vorgefertigten Brief vom Verbraucherschutz (Einspruch) denen zuzufaxen.

Da ich keinen Drucker habe, habe ich diesen dann mehrfach (ca 100 mal) dahin gemailt.

Laut Verbraucherschutz müssen die das Geld einklagen, also Mahnbescheid via Amtsgericht. Und die kosten dafür müssten sie vorstrecken. Auch wenn da eine angebliche "Inkassofirma" einen zum zahlen bringen will, nix da...

Die netten Leute vom Verbraucherschutz sagten das es in der EU wohl noch nicht passiert ist das solche Wix*** das geforderte Geld eingeklagt haben.

Die erste Mahnung hab ich schon, und mehrere Mails mit der Aufforderung zu zahlen.

Mal sehen was da noch kommt...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also es muss von denen nachgewiesen werden, dass ein Vertrag mit DIR zustandegekommen ist. Der Weg dahin ist ja recht schwierig, und daher ist es tatsächlich zu empfehlen, auf deren Schreiben, Emails usw. nicht zu reagieren, auch auf Schreiben von Anwälten, Inkassounternehmen usw. nicht.

Kompliziert wird es allerdings, wenn die den Rechtsweg gehen. Bekommst Du also ein Schreiben vom Gericht, sieht die Sache anders aus. Denn wenn Die dir tatsächlich nachweisen (anhand der IP zB.), dass Du deren Dienste in Anspruch genommen hast, dann musst Du zahlen, und zwar dann auch zusätzlich deren Auslagen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Nachforschungsaufträge usw.

Es ist aber tatsächlich so, dass in Deutschland bisher noch kein solcher Fall vor Gericht gelandet ist.

Die ganzen Tips bei Verbraucherzentralen, gulli.de usw. haben nur solange Bestand, bis mal ein findiger Betreiber die Sache durchzieht, und ein Referenzurteil erwirkt.

Daher ist das Sicherste wirklich: einfach garnicht reagieren, also GARNICHT.

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