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Rückgaberecht und Originalverpackung?!


Titus

Empfohlene Beiträge

Tach Zusammen,

ich habe mit übers Internet ein Autoradio gekauft, welches mir zum Einem im eingebauten Zustand

überhaupt nicht gefällt und zum Zwoten einen sehr schlechten bis gar keinen Radioempfang hat.

Ich werde nun von meinem 14- tägigen Rückgaberecht gebrauch machen und hab auch bereits den

Händler ohne Angaben von Gründen informiert. Nun kam ein Schreiben zurück, dass das Radio in der

Originalverpackung und ohne jegliche Beschädigungen und Kratzer (Auslieferungszustand) zurück gesandt

werden muss.

Nun die Fragen:

Wie kann ich in einem späteren Streitfall beweisen, dass ich das Radio ohne Beschädigungen versendet habe?

(Hab im Nachhinein erfahren, dass die in dem Laden aus diesem Grund gerne noch nen paar Euros einbehalten!)

Originalverpackung ist ja schön und gut, den Karton habe ich auch noch allerdings musste ich die Plastikfolie

ja vom Radio usw. entfernen um es einbauen zu können! Und nu?

Darf ich in meinem Fall überhaupt noch von diesem Rückgaberecht gebrauch machen?

Wo kann ich sowas ggf. nachlesen? HGB?

Edit bedankt sich bei Dr. Hawk

Danke und Gruß :-D

Bearbeitet von Titus
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Das Fernabfragegesetz besagt, dass du bei einem Kauf über

das Internet die Ware auspacken, begutachten und testen

kannst. Diese Möglichkeit hast du ja normalerweise auch im

Ladengeschäft.

Solange Du also die OVP hast, und das Radio keine

Beschädigungen , bzw. Defekte aufweist, kannst

du von deinem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.

-> §312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

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Du kannst auch vom Kaufvertrag zurücktreten, weil es ja den mangel "schlechten bis keinen Radioampfang" hat.

bei einem solchen Mangel hat er aber erstmal das Recht der Nachbesserung! Sollte dies scheitern kann man vom Kaufvertrag zurücktreten! Alles andere wäre glaub ich auf dem Kulanzwege zu regeln!

Wenn das Ding schon angeschlossen war und dir der Klang nicht passt, ist das (für mein Verständnis) kein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten! Ich nenn sowas dann eher Garantie, und die besagt dass er erstmal guckem muss dasses ordentlich spielt!

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Doch, das ist genau der Fall:

Im Geschäft hätte er sich das Radio anhören können,

und hätte es daraufhin warscheinlich gar nicht gekauft.

Um den Verbraucher bei Internetgeschäften zu schützen,

wurde im mit dem Fernabfragegesetz die gleiche Möglichkeit

an die Hand gegeben wie er sie im Geschäft hat.

Deswegen auch "innerhalb 14 Tage OHNE ANGABE VON GRÜNDEN"

Ich muss mich im Mediamarkt beim rausgehen auch nicht

rechtfertigen warum ich nix gekauft hab.

Hier mal ein Standarttext:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die

beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.

B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder

nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,

müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der

Sache ausschließlich auf deren Prüfung ? wie sie

Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ?

zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die

Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache

nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und

alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie

haben die Rücksendekosten zu tragen, wenn die

gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn

der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag

von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sei bei

einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des

Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine

vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht

haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie

kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden

bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zu Erstattung

von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen

nach Absendung der Ihrer Widerrufserklärung

erfüllen

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Das Fernabfragegesetz - Fernabsatzverträgen

Freudscher Fehler???

Fernabsatzgesetz nicht abfrage :-D eigentlich klar wenn man auch Fernabsatzverträge erwähnt.

Sorry

Klugcheißmodus off

GRETE

PS

Recht haste aber..... Zurück das Drecksgayrät

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Doch, das ist genau der Fall:

Im Geschäft hätte er sich das Radio anhören können,

und hätte es daraufhin warscheinlich gar nicht gekauft.

Um den Verbraucher bei Internetgeschäften zu schützen,

wurde im mit dem Fernabfragegesetz die gleiche Möglichkeit

an die Hand gegeben wie er sie im Geschäft hat.

Deswegen auch "innerhalb 14 Tage OHNE ANGABE VON GRÜNDEN"

Ich muss mich im Mediamarkt beim rausgehen auch nicht

rechtfertigen warum ich nix gekauft hab.

Hier mal ein Standarttext:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die

beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.

B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder

nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,

müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der

Sache ausschließlich auf deren Prüfung ? wie sie

Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ?

zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die

Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache

nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und

alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie

haben die Rücksendekosten zu tragen, wenn die

gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn

der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag

von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sei bei

einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des

Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine

vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht

haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie

kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden

bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zu Erstattung

von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen

nach Absendung der Ihrer Widerrufserklärung

erfüllen

Weiß ich ja alles! Hatte mehr als einmal diese Probleme bei meinem früheren Arbeitgeber!

Aber was ist wenn er jetzt ein Montagsgerät hat? Im Laden hätte ihm das Radio gefallen (weil, war ja nich tim Fhrzg. eingebaut), evtl. hätte es sogar besser gespielt, da bei geliefertem Radio vielleicht irgendwas kaputt ist also hat wer erstmal die Möglichkeit der Nachbesserung!

Aber versteht mich bitte nicht falsch, ich gönn ihm dass der Umtausch bzw. die Rückgabe reibungslos über die Bühne geht!

Viel Glück!

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