Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Krankenwagen privat zulassen


chris69

Empfohlene Beiträge

Hi!

Ich überlege grade, mir einen ehem. Krankenwagen zu kaufen.

Noch hat er eine Sonderfahrzeugzulassung. Hat jemand das schonmal umschreiben lassen auf PKW/Womo? Was gibts zu beachten?

Klar, blaulicht muß ab, Sirene raus und die Bedingungen für ein Womo müssen erfüllt sein, wenn er als solches zugelassen werden soll. Kann ich für die PKW-Zulassung einfach zur Zulassungsstelle, oder muß das auch vorher beim TÜV geändert werden?

Gibts sonst irgendwelche bürokratischen Hürden?

Fragen über Fragen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Mitbewohner hat nen LT als Rettungswagen gekauft und das Signalgelöt abgebaut. Versichert ist der jetzt als WoMo und zugelassen als Sonderfahrzeug Rettungsdienst und damit steuerfrei. War aber sicher ein Versehen seitens der Zulassungsstelle.

Grundsätzlich: die guten Rettungsfahrzeuge werden normalerweise ins Ausland verkauft und da weiter als solche genutzt, was hier so auf dem Markt ist ist in der Regel ziemlich durch damit oder, wie die 510 Benz etc als Benziner ziemlich unwirtschaftlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nene, isn Reihenvierer... Was den Durst aber nicht schmälern dürfte...

Da ich den aber nicht für den Alltag, sondern wenn dann nur als "Renntransporter" und Urlaubsmobil brauche, is mir dat wurscht!

Edit wollt noch eben wissen, ob der Kollege dann auch eine grüne Nummer bekommen hat?

Bearbeitet von chris69
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du gehst einfach zum tüv und lässt es dir wieder auf Transporter oder was auch immer umschreiben. kostet um die 20 euro! Also von "Sonder KFZ Rettungsfahrzeug" wieder auf "PKW Schlagmichtot". Sirene usw müssen klar ab. sonst nix. die auflagen die für das jeweilige fahrzeug (Wohnmobil, Bürofahrzeug etc.) müssen natürlich erfüllt sein. dann damit einfach zur zulassungsstelle und anmelden.

hatte sowas mal bei nem "sonderKFZ Polizeifahrzeug" T3. War hinterher ein Kombinationskraftwagen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich freu mich ja schon wieder drauf...

Ich weiß nich, obs an meiner Person liegt, oder woran, aber unter 2 Stunden Diskutiererei bin ich bei der Zulassungsstelle glaub ich noch nie raus gekommen...

Edit bedankt sich noch eben brav für die Infos!

Bearbeitet von chris69
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich liebe den dt. TÜV! :-D

die spinnen doch! Als PKW kann ich den Transit nicht zulassen, da er eine Trennwand und keine Sitze hat. Nein die Dreierbank zählt nicht, da die Fahrgäste nicht in Fahrtrichutng schauen.. :-D

Als LKW geht auch nicht, da dafür die Krankenwagenausstattung raus muß.

Als Wohnmobil geht auch nicht, da die entsprechende Ausstattung fehlt.

Als So.KFZ. Krankenwagen würde gehen, aber nur mit Blaulicht und das darf ich als privatperson nicht haben. Ohne Blaulicht darf es kein Krankenwagen sein.

ALLDA hab ich nen Hals!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als LKW geht auch nicht, da dafür die Krankenwagenausstattung raus muß.

Als Wohnmobil geht auch nicht, da die entsprechende Ausstattung fehlt.

Wo ist das Problem als LKW? Du wolltest doch nicht ernsthaft die komplette Krankenwagenausstattung drin lassen oder?!

Schränke etc. kannste ja drin lassen, für Werkzeug und so

Wohnmobil ist doch auch nix schlimmes.

Hat ein Bekannter mit einer kleinen Holzkiste gelöst, da ist oben ein Gaskartuschenkocher drin -> keine Gasabnahme, da Feuerstelle nicht mit Schlauch mit Pulle verbunden, Stauraum haste eh, evtl nen Waschbecken mit Wasser.-> 2 Kanister und eine 12 Volt pumpe, oben eine Curverbox mit Ablauf

Alternative: Werkstattwagen

Es müssen hierfür 70% der Ladefläche als Werkstatt ausgebaut sein, das sollte im KW ja kein Thema sein, in die Schränke legst nen bischen Schraubendreher und so und gut ist :D

Und von wegen PKW, das halte ich für ein Gerücht, was man Dir dort mitgeteilt hat (wobei ich es auch für Schwachsinn halte den als PKW zuzulassen)

Ich habe selber einen Bus (T4) der von einer Firma als Lieferwagen genutzt wurde, aber mit PKW Zulassung. Vorn eine Sitzbank mit 3 Plätzen, eine Trennwand ist total egal, das ist ja Dein Bier was Du da machst oder nicht und hinten war der leer. War nen 1A PKW. Im Gegenteil, ich musste den jetzt als LKW umschlüsseln und hoffen daß das Finanzamt nicht kommt und mich wegen der Seitenfenster hinten anzeigt wegen Steuerhinterziehung.

Auch eine interessante GEschichte.

Der T5 wird als LKW von VW geliefert mit Seitenfenstern, einen T4 mit Seitenfenstern hinten kann man aber wiederum nicht als LKW zulassen (nach Finanzamt) das ist ganz klar ein PKW!

Herr VW also darf machen was er will, ich aber nicht?! :-D

Naja, die sollen nur kommen, das wird ein interessanter Rechtsstreit :-D

Auf jeden Fall nicht aufgeben!

Du findest einen TÜV, der Dir sagt wie Du den zu was umschreiben kannst, mit wenig Aufwand. Irgendwo gibts immer einen!

Und die Zulassungsstelle interessiert das eh nicht wie das Fzg nun wirklich aussieht.

Denn Du kannst das Fzg zulassen ohne es vorzuführen.

Bearbeitet von huegenbegger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Neu TÜV-Stelle, neues Glück!

War in der gleichen Stadt, bei einer anderen Stelle des gleichen Vereins...

Kein Problem, Fzg. bleibt "SO.KFZ. Krankenkraftwagen", lediglich Blaulicht und Martinshorn, sowie die hinteren Sitze, die laut Brief nur im Katastrophenschutz-Einsatz zulässig sind, hat er rausgestrichen. Aber die 4 Liegeplätze sind weiterhin eingetragen!

Bin mal gespannt, was die morgen bei der Zulassungsstelle noch für Ideen haben...

Und was die Einbauten angeht: Da ist so ein System drin, um 4 Tragen/Kranke/Verletzte zu transportieren. Mit ein bisschen Arbeit läßt sich das wunderbar zum Etagenbett umbauen. Und wenn man einseitig die Sitzbank ausklappt, kann man die obere Liegefläche der anderen Seite als Tisch benutzen. Fehlt also nur der Kocher und ein Wachbecken...

Obwohl, der Erste TÜV auch da etwas andere ansichten hat: Er meinte was von rutschsicherem Boden, fest eingebauter Koch und Waschstelle, da eine Trennwand drinnen is, muß eine Heizung vorhanden sein, die auch den "Wohnraum" beheizt (da würde die vorhandene Standheizung ausreichen, die aber aufgrund des Alters erstmal überholt werden muß), blablubb

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Neu TÜV-Stelle, neues Glück!

War in der gleichen Stadt, bei einer anderen Stelle des gleichen Vereins...

Kein Problem, Fzg. bleibt "SO.KFZ. Krankenkraftwagen", lediglich Blaulicht und Martinshorn, sowie die hinteren Sitze, die laut Brief nur im Katastrophenschutz-Einsatz zulässig sind, hat er rausgestrichen. Aber die 4 Liegeplätze sind weiterhin eingetragen!

Bin mal gespannt, was die morgen bei der Zulassungsstelle noch für Ideen haben...

Und was die Einbauten angeht: Da ist so ein System drin, um 4 Tragen/Kranke/Verletzte zu transportieren. Mit ein bisschen Arbeit läßt sich das wunderbar zum Etagenbett umbauen. Und wenn man einseitig die Sitzbank ausklappt, kann man die obere Liegefläche der anderen Seite als Tisch benutzen. Fehlt also nur der Kocher und ein Wachbecken...

Obwohl, der Erste TÜV auch da etwas andere ansichten hat: Er meinte was von rutschsicherem Boden, fest eingebauter Koch und Waschstelle, da eine Trennwand drinnen is, muß eine Heizung vorhanden sein, die auch den "Wohnraum" beheizt (da würde die vorhandene Standheizung ausreichen, die aber aufgrund des Alters erstmal überholt werden muß), blablubb

Glück gehabt. Immer der gleiche Kram. Aber Tüv-Hopping hilft ja offenbar immer noch. Schön, daß dieses wundervolle Fahrzeug bald wieder auf deutschen Straßen unterwegs ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit der WoMo Zulassung ist das im Moment sehr heikel, entscheidende Instanz ist da die Zulassungsstelle und nicht der TÜV! Hier in Kiel ist es zB so daß die Stehhöhe fordern, eine feste Spüle mit festem Abwassertank sowie eine feste Kochstelle. Und das prüfen die Schätzchen vom Amt auch tatsächlich nach.

PS: nen 124er hoch/lang ex KTW von Binz hat ein Kollege von mir relativ neu, schön 160 cruising-speed, aber ein ganz schön langes Gelöt ist das auch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...
  • 4 Monate später...

Also, es scheint wohl so zu sein, dass sich die Finanzämter, zumindest in NRW, vorbehalten Eintragungen durch den TÜV NICHT anzuerkennen.

Sprich: auch wenn der TÜV für einen solchen KTW, ein "LKW geschlossen" einträgt, ist das den Jungs vom Amt u.U. vollkommen egal und die Karre wird trotzdem als PKW besteuert.

Dann soll man lt. deren Auskunft am besten Einspruch einlegen und zu einer Prüfung durch die entsprechende Abteilung des Fin.amtes anrücken und die können dann je nach Ermessen feststellen, dass es doch ein LKW ist.

Bedingungen unter anderem:

Feste Bodenplatte

KEINE Sitzgelegenheiten, also auch der originale Notsitz muss raus,

ALLE Sitzaufnahmen, Löcher für Gurte, und alles was sonst noch geeignet wäre Sitze zu befestigen zuschweissen!

Fenster müssen auch noch undurchsichtig sein, man muss sie in dem Fall jedoch nicht zuschweissen.

Steuer dann als LKW wirklich günstig. sonst, z.B. beim 2,5er Diesel unbezahlbar finde ich.

Das war der theo. Teil, wir werden sehen wie das in der Realität dann alles abläuft.

Ach ja für die Versicherung sollte man dann bei der LKW Eintragung des TÜVs noch darauf achten das die Zuladung UNTER 1000 kg liegt, weil die da unterscheiden.

Als Beispiel 548 Euro pro Jahr für unter 1000kg Zuladung LKW, über 1000kg dann ca. 1400 Euro!!!

Hat wohl was mit den Prozenten zu tun die da nicht gewährt werden. :-D

Bearbeitet von ElmarKoch
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, es scheint wohl so zu sein, dass sich die Finanzämter, zumindest in NRW, vorbehalten Eintragungen durch den TÜV NICHT anzuerkennen.

Sprich: auch wenn der TÜV für einen solchen KTW, ein "LKW geschlossen" einträgt, ist das den Jungs vom Amt u.U. vollkommen egal und die Karre wird trotzdem als PKW besteuert.

Dann soll man lt. deren Auskunft am besten Einspruch einlegen und zu einer Prüfung durch die entsprechende Abteilung des Fin.amtes anrücken und die können dann je nach Ermessen feststellen, dass es doch ein LKW ist.

Bedingungen unter anderem:

Feste Bodenplatte

KEINE Sitzgelegenheiten, also auch der originale Notsitz muss raus,

ALLE Sitzaufnahmen, Löcher für Gurte, und alles was sonst noch geeignet wäre Sitze zu befestigen zuschweissen!

Fenster müssen auch noch undurchsichtig sein, man muss sie in dem Fall jedoch nicht zuschweissen.

Steuer dann als LKW wirklich günstig. sonst, z.B. beim 2,5er Diesel unbezahlbar finde ich.

Das war der theo. Teil, wir werden sehen wie das in der Realität dann alles abläuft.

Ach ja für die Versicherung sollte man dann bei der LKW Eintragung des TÜVs noch darauf achten das die Zuladung UNTER 1000 kg liegt, weil die da unterscheiden.

Als Beispiel 548 Euro pro Jahr für unter 1000kg Zuladung LKW, über 1000kg dann ca. 1400 Euro!!!

Hat wohl was mit den Prozenten zu tun die da nicht gewährt werden. :-D

Um was für ein Auto handelt es sich bei Dir?

Zahle 160,--? für 995 Kg Zuladung beim 2,4l D T4 mit echter LKW-Zul. von Werk.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information