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Krankenwagen privat zulassen


chris69

Empfohlene Beiträge

Also, es scheint wohl so zu sein, dass sich die Finanzämter, zumindest in NRW, vorbehalten Eintragungen durch den TÜV NICHT anzuerkennen.

Sprich: auch wenn der TÜV für einen solchen KTW, ein "LKW geschlossen" einträgt, ist das den Jungs vom Amt u.U. vollkommen egal und die Karre wird trotzdem als PKW besteuert.

Dann soll man lt. deren Auskunft am besten Einspruch einlegen und zu einer Prüfung durch die entsprechende Abteilung des Fin.amtes anrücken und die können dann je nach Ermessen feststellen, dass es doch ein LKW ist.

Bedingungen unter anderem:

Feste Bodenplatte

KEINE Sitzgelegenheiten, also auch der originale Notsitz muss raus,

ALLE Sitzaufnahmen, Löcher für Gurte, und alles was sonst noch geeignet wäre Sitze zu befestigen zuschweissen!

Fenster müssen auch noch undurchsichtig sein, man muss sie in dem Fall jedoch nicht zuschweissen.

Steuer dann als LKW wirklich günstig. sonst, z.B. beim 2,5er Diesel unbezahlbar finde ich.

Das war der theo. Teil, wir werden sehen wie das in der Realität dann alles abläuft.

Ach ja für die Versicherung sollte man dann bei der LKW Eintragung des TÜVs noch darauf achten das die Zuladung UNTER 1000 kg liegt, weil die da unterscheiden.

Als Beispiel 548 Euro pro Jahr für unter 1000kg Zuladung LKW, über 1000kg dann ca. 1400 Euro!!!

Hat wohl was mit den Prozenten zu tun die da nicht gewährt werden. :-D

Um was für ein Auto handelt es sich bei Dir?

Zahle 160,--? für 995 Kg Zuladung beim 2,4l D T4 mit echter LKW-Zul. von Werk.

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Auch nicht immer, mein Kollege hat einen Toyota Doppelkabiner mit Pritsche hinten drauf und darf ab sofort auch mehr bezahlen, auch dieses Gefährt hatte von Werk aus eine LKW-Zulassung!!!!

Ach des Gerät hat der schon seit 9Jahren!!!

Der von der Zulassungsstelle hat gemeint der Teil von der Personenbeförderung (sprich die Doppelkabine) muß im Verhältnis zur Pritsche kleiner sein und wäre somit LKW, anders rum PKW...jetzt wird halt mal eben schnell ein Rucksack an die Pritsche angebaut und beim TÜV die Verlängerung in die Papiere eingetragen und gälte somit wieder als LKW....

Was mich aber wundert, der war beim TÜV und hat dem sein vorhaben erklärt so ne art U aus Aluminium Riffelblech gebogen und einfach mit 6-8Schrauben an der alten Pritsche angeschraubt das sowas durchgehen soll...

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Stimmt, sowas hat mir der nette Finanzbeamte auch erzählt. (Aber die Zulassungsstelle hat doch da gar nichts mit am Hut?!)

Und das es da ein bestimmtes Meßverfahren für gibt. Aber ich habs nicht behalten bzw. habe nur mit halben Ohr zugehört:

Auf jeden Fall sollte dein Kollege da vorher mal mit dem zuständigen Herrn beim Finanzamt sprechen, sonst passt es nachher trotz Umbau wieder nicht.

Irgendwie finde ich das ganze ja etwas seltsam, dachte eigentlich immer der TÜV würde das bei uns festlegen.

Frage mich daher woher das Finanzamt sein "Regelwerk" bzgl. dieser Abnahmen als LKW hernimmt. Reine Willkür wird es ja wohl kaum sein, da gibt es doch da sicherlich irgendwelche genauen Regelungen.

Jemand ne Idee woher man die als Kopie herbekommt?

Bearbeitet von ElmarKoch
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16. Was ist eine LKW Zulassung?

Bei einer LKW Zulassung muß eine Ladefläche vorhanden sein.

Diese muß mindestens 51% der Länge betragen, die vom niedergedrückten!?!

Gaspedal bis zur Heckklappe gemessen wurde. Hier gibt es keine

Sitze und Gurte hinten, Ausnahme zB. die DOKA. Manchmal müssen

auch die Fenster zugeschweisst werden.

//

Die Anforderungen zur LKW Zulassung sind regional verschieden.

//

Vor dem Umbau unbedingt bei

dem örtlichen TÜV, DEKRA und Finanzamt Erkundigungen einholen.

Das erspart Euch eine Menge Ärger.

von: http://www.wonic.homepage.t-online.de/faq.htm

...ohne worte........

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Doch, des geht über die Zulassungsstelle, die schreiben das ja fest ob LKW oder PKW und geben dann die Steuer an die über das Finanzamt abgerechnet wird.

Mit dem TÜV hat der des schon abgeklärt, muß halt an seinen Rucksack Nummernschild und Beleuchtung anbringen und die Serienmäßige abklemmen...

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Zulassungsstelle gibt nur die TÜV Infos ein, aber STEUER geht nicht über TÜV oder Zulassungsstelle sondern übers Finanzamt.

Komplett andere Behörden.

Die einen tragen zwar ein und wollen deine Einzugsermächtigung, aber die anderen legen fest und sind dabei NICHT an die "Vorschläge" der ersten beiden gebunden.

So und nicht anders!

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  • 1 Monat später...

moin

ich bin auch aus nrw und hatte letztes jahr nen vw t3 als lkw: halbhohe trennwand, boden und seiten holzverkleidet mit systemschienen drin, rundrum fenster (getönt). beim verk.amt als lkw eingetragen, vom finanzamt pkw steuerbescheid gekriegt. kurz angerufen, email mit fotos geschickt -> änderung auf lkw steuer

die hat ladefläche interessiert und das keine sitzhalterungen drin sind

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