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Geschrieben

Nachdem ich grad bei den Largeframern das Blinker Topic gelesen habe, stellt sich mir folgende Frage:

Bei einem Fahrzeug das ohne Blinker ausgeliefert wurde und jetzt auf > 125ccm zugelassen werden soll.

Was muß ich erfüllen um den Tüv grädig zu stimmen?

0, 2 oder 4 Blinker, baujahresabhängig, usw.?

Wer kann helfen?

Olli

Geschrieben

Hallo,

soweit ich mich erinnere gelten folgende Vorschriften:

Fahrtrichungsazeiger, also Blinker, sind vorgeschrieben an Motorrädern ab Baujahr 1968(?) und mir einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h.

Zweifachblinkanlage wird zugelassen, wenn die Blinker auch von Hinten einwandfrei zu erkennen sind (was sie nach Ansicht der meisten TÜVies nicht sind).

Wenn Du also die Kiste vorher als 80er hattes und sie brachte keine Blinker, dann braucht sie die auch als 125er nicht.

Diese Informationen sind aber schon was älter. Versuch mal ne Suchmaschine. Es gibt auch etliche bikerseiten, die sich auch mit Thema beschäftigen.

Cheers, Teasy

Geschrieben

Danke, mein Prob ist allerdings, das das Fahrzeug eine 50er ist die Erwachsen wird!

:-D

Hab schon gesucht, bezieht sich alles auf zulassungspflichtige Fahrzeuge, nicht auf Fahrzeuge die umgerüstet werden.

Gibt es da nicht Unterschiede?

Gruß,

Olli

Geschrieben

Nu hab ich es gefunden, §54 StvZo

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen (hab ich entfernt)

2. an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".

Ich hoffe das klärt die Frage, Teasy

Geschrieben

bis 125 ccm brauchst du gar keine blinker (wenn welche an dem fahrzeug dran sind müssen sie aber funktionieren!). mit ein bißchen glück bekommst du für 'nen 133er/136er eine "ausnahmegenehmigung" ("sind doch nur läppische 5 ccm").

r

Geschrieben

Mit 125ccm als "Grenze" ist richtig. Und was da ist, muss auch funzen.

2 (Lenkerenden-)Blinker müssen aber reichen.

Ich hab sie an meiner Sprint (hat grad frisch TÜV, also aktuell gültig) Und der Scooty 100 hat sogar die 2-Blinker-Anlage an der PX eingetragen, deren Baujahr bekanntlich NACH 1962 liegt.

Mit zweien solltest Du auskommen, egal wieviel ccm (meine Sprint hat 200).

Nur die Innenrohre dafür musst Du noch finden... die suche ich schon ewig (für die Bajaj, die evtl. eines tages mal fertig sein und angemeldet werden soll...)

Gruß Nupsi

Geschrieben

Danke für die Info's!

@rasputin

Ausnahmegenehmigung?

:love:

Kannst Du eine Kopie besorgen?

@nupsie

Ich stöber mal im Keller, vielleicht finde ich noch welche.

:-D

Gruß,

Olli

Geschrieben

@Olli

Hast nicht zufällig 4 Innenrohre gefunden?

Bei mir hilfts Stöbern nichts, hab immer nur Schrott, Altreifen und Werkzeug rumliegen....

Naja, evtl. (wurde mir so in Aussicht gestellt) kanns mit meiner Bajaj im November losgehen. Das heisst: sparen, sparen, sparen....

Und dann werd ich mal unter "Suche" Die Innenrohre eintragen.

Vielleicht kommt der Roller dann dieses Jahr noch in den Genuss, fahren zu dürfen. Steht schon n Jahr und tropft vor sich hin....

Geschrieben

Mein Tüffer hat gesagt, dass ich bis Erstzulassung 1.9.87 die "normalen" Blinker an der PX austragen, und dann Lenkerblinker eintragen lassen kann, sofern sie eine E-Nummer haben. Der hat extra nachgeguckt in den Akten, oder wie auch immer...

Soviel kann ich dazu sagen.

Martin

Geschrieben

@ Nupsi: die Rohre kann man auch prima selber basteln: Alles was wir dazu brauche ist ein Stück Rohr mit dem passenden Durchmesser und einen Zwirbelbart....

'nee mal im ernst, die kann man selst bauen und ist echt nicht schwer, wenn du interesse hast kann ich dir das ja mal beschreiben...

Kommst du zum Nächsten oder übernächstenb Ruhrgebietstreff? oder zum Cloud 9?

Geschrieben

@nupsi

Äähm, die Blinkerinnenrohre waren für Dich gedacht!

:-(

Bei meiner PK würde das eher bescheiden aussehen.

Werde sie als 125er zulassen, dann brauche ich erstmal keine Blinker.

Danke an alle,

:-D

Olli

Geschrieben

@ olli_TSE:

Die Pics, die ich Dir versprochen hatte sind auf meiner Platte nicht mehr zu lesen (Mist). Muss ich erst von meinem Firmen-Backup-Rechner mitbringen. Kriegst Du also noch ...

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