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Geschrieben

Nachdem ich grad bei den Largeframern das Blinker Topic gelesen habe, stellt sich mir folgende Frage:

Bei einem Fahrzeug das ohne Blinker ausgeliefert wurde und jetzt auf > 125ccm zugelassen werden soll.

Was muß ich erfüllen um den Tüv grädig zu stimmen?

0, 2 oder 4 Blinker, baujahresabhängig, usw.?

Wer kann helfen?

Olli

Geschrieben

Hallo,

soweit ich mich erinnere gelten folgende Vorschriften:

Fahrtrichungsazeiger, also Blinker, sind vorgeschrieben an Motorrädern ab Baujahr 1968(?) und mir einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h.

Zweifachblinkanlage wird zugelassen, wenn die Blinker auch von Hinten einwandfrei zu erkennen sind (was sie nach Ansicht der meisten TÜVies nicht sind).

Wenn Du also die Kiste vorher als 80er hattes und sie brachte keine Blinker, dann braucht sie die auch als 125er nicht.

Diese Informationen sind aber schon was älter. Versuch mal ne Suchmaschine. Es gibt auch etliche bikerseiten, die sich auch mit Thema beschäftigen.

Cheers, Teasy

Geschrieben

Danke, mein Prob ist allerdings, das das Fahrzeug eine 50er ist die Erwachsen wird!

:-D

Hab schon gesucht, bezieht sich alles auf zulassungspflichtige Fahrzeuge, nicht auf Fahrzeuge die umgerüstet werden.

Gibt es da nicht Unterschiede?

Gruß,

Olli

Geschrieben

Nu hab ich es gefunden, §54 StvZo

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen (hab ich entfernt)

2. an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".

Ich hoffe das klärt die Frage, Teasy

Geschrieben

bis 125 ccm brauchst du gar keine blinker (wenn welche an dem fahrzeug dran sind müssen sie aber funktionieren!). mit ein bißchen glück bekommst du für 'nen 133er/136er eine "ausnahmegenehmigung" ("sind doch nur läppische 5 ccm").

r

Geschrieben

Mit 125ccm als "Grenze" ist richtig. Und was da ist, muss auch funzen.

2 (Lenkerenden-)Blinker müssen aber reichen.

Ich hab sie an meiner Sprint (hat grad frisch TÜV, also aktuell gültig) Und der Scooty 100 hat sogar die 2-Blinker-Anlage an der PX eingetragen, deren Baujahr bekanntlich NACH 1962 liegt.

Mit zweien solltest Du auskommen, egal wieviel ccm (meine Sprint hat 200).

Nur die Innenrohre dafür musst Du noch finden... die suche ich schon ewig (für die Bajaj, die evtl. eines tages mal fertig sein und angemeldet werden soll...)

Gruß Nupsi

Geschrieben

Danke für die Info's!

@rasputin

Ausnahmegenehmigung?

:love:

Kannst Du eine Kopie besorgen?

@nupsie

Ich stöber mal im Keller, vielleicht finde ich noch welche.

:-D

Gruß,

Olli

Geschrieben

@Olli

Hast nicht zufällig 4 Innenrohre gefunden?

Bei mir hilfts Stöbern nichts, hab immer nur Schrott, Altreifen und Werkzeug rumliegen....

Naja, evtl. (wurde mir so in Aussicht gestellt) kanns mit meiner Bajaj im November losgehen. Das heisst: sparen, sparen, sparen....

Und dann werd ich mal unter "Suche" Die Innenrohre eintragen.

Vielleicht kommt der Roller dann dieses Jahr noch in den Genuss, fahren zu dürfen. Steht schon n Jahr und tropft vor sich hin....

Geschrieben

Mein Tüffer hat gesagt, dass ich bis Erstzulassung 1.9.87 die "normalen" Blinker an der PX austragen, und dann Lenkerblinker eintragen lassen kann, sofern sie eine E-Nummer haben. Der hat extra nachgeguckt in den Akten, oder wie auch immer...

Soviel kann ich dazu sagen.

Martin

Geschrieben

@ Nupsi: die Rohre kann man auch prima selber basteln: Alles was wir dazu brauche ist ein Stück Rohr mit dem passenden Durchmesser und einen Zwirbelbart....

'nee mal im ernst, die kann man selst bauen und ist echt nicht schwer, wenn du interesse hast kann ich dir das ja mal beschreiben...

Kommst du zum Nächsten oder übernächstenb Ruhrgebietstreff? oder zum Cloud 9?

Geschrieben

@nupsi

Äähm, die Blinkerinnenrohre waren für Dich gedacht!

:-(

Bei meiner PK würde das eher bescheiden aussehen.

Werde sie als 125er zulassen, dann brauche ich erstmal keine Blinker.

Danke an alle,

:-D

Olli

Geschrieben

@ olli_TSE:

Die Pics, die ich Dir versprochen hatte sind auf meiner Platte nicht mehr zu lesen (Mist). Muss ich erst von meinem Firmen-Backup-Rechner mitbringen. Kriegst Du also noch ...

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    • Also das alles auf ein Bild zu bekommen wird jetzt schwierig. Die Idee war, mehr Trennspiel zu erreichen. Die oberste Reibscheibe aus einem kompletten Satz Kupplungsbeläge (Superstrong) hat ja gekröpfte Laschen, die eingebaut nach unten zeigen. Da ich zwei Sätze Federn habe, habe ich aus dem anderen Set diese Scheibe genommen und als erste in den Korb eingelegt, und zwar so, dasd die Laschen nach oben, auf mich, zeigen. Dadurch sitzt die Scheibe selbst ein paar Zehntel tiefer im Korb. Dann vier normale Beläge und schließlich den obersten, so wie üblich.  Das Paket sieht dann so aus, wie im Bild. Ich habe jetzt gerade noch mal alles zerlegt und gecheckt. Sieht an der Kupplung alles gut aus. Wenn ich mit den langen M8 Schrauben die Kupplung komprimiere, dann brauche ich auch gerade mal 1,5 Umdrehungen der Muttern, bis sie frei trennt (die BGM braucht ja keinen großen Kupplungskompressor für die Montage). Sobald aber die Betätigung über Hebel, Zug und Kettendeckel erfolgt, funktioniert es nicht mehr.  Ich habe jetzt schon die ganze Zeit den Deckel in der Hand und überlege, ob der Ausruückhebel falsch montiert ist. Ich meine damit die Stellung des Arms, wo der Zug eingehängt wird in Relation zu diesem Haken unten. Im Sticky habe ich nichts dazu gefunden.  Vielleicht erkennt man auf den Foto, ob es okay ist.     Das stehteso in maximaler Ruheposition, also der Ausruckhebel liegt im Deckel an.   Hier noch ein Foto des Ausrückhebels, wenn der Arm 90 Grad zum Deckel steht. Der ist da schon 8 mm ausgerückt. Dann ist ja nicht mehr viel, was da kommen kann. Wenn ich dessen Position auf der Verzahnung etwas ändern würde, könnte das etwas verbessern?
    • Es muss nach den schlimmen Erfahrungen der ersten Amtszeit von Donald "Vollidiot" Trump und den katastrophalen Erfahrungen des Beginns seiner zweiten Amtszeit auch der letzte Volltrottel und auch der allerletzte Pazifist kapiert haben, dass die Zeiten der Vereinigten Staaten von Amerika als verlässlicher Partner des Westens, die bisher ihre schützende Hand über die anderen NATO-Partner (speziell Deutschland) gehalten haben, mit einem Donald Trump aus und vorbei sind.   Und weiterhin muss man kapiert haben, dass man mit Autokraten, Despoten und Diktatoren (das alles ist Vladimir Putin) weder vernünftig reden, noch an Werte appellieren kann, die diese Verbrecher nicht haben, nie hatten und nie haben werden.   Und weiterhin zu denken, man könne sich gepflegt und leise aus allem heraus halten und zu glauben, wir könnten unser friedliches Leben in Deutschland und Europa einfach so weiter leben ohne dafür etwas zu tun, ist nun eine Illusion geworden. Unsere Sicherheit hat nur deshalb funktioniert, weil die USA uns jahrzehntelang beschützt und ausreichend Abschreckung betrieben haben.    Frieden gibt es nicht dadurch, dass man immer zögerlich und ängstlich zum Agressor blickt und naiv und gebetsmühlenartig die Auffassung vertritt, man müsse mit geisteskranken und ideologisch verblendeten Verbrechern nur vernünftig verhandeln, dann lassen sie einen schon in Ruhe.   Weder hat das in der Schule auf dem Pausenhof funktioniert, noch funktioniert das mit Nordkorea, dem Iran, Russland und sonstigen Schurkenstaaten und den dort regierende Verbrechern und Mördern.   Die Antwort auf deine Frage ist, zumindest nach meinem Dafürhalten:   Ich bin überzeugt, dass nun und in den nächsten Jahren die Waffenproduktion aus den oben genannten Gründen signifikant gesteigert werden wird.
    • Mir kommt es grad so vor, als wenn alle in Schockstarre verfallen in der Hoffnung, dass in 4 Jahren der Spuk vorbei und die USA wieder unseren Arsch retten. In 4 Jahren ist die USA aber vielleicht selbst im A.... oder teilt sich Europa mit Russland und den Chinesen auf.
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