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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mit dem "Problem" stehst Du nicht alleine da. Schon früher wurde bei der Einführung des H-Kennzeichens in Kauf genommen, dass einige Oldtimer-Besitzer den kürzeren ziehen. Das ist jetzt nicht anders. Also ? entweder oder. Ich wollt ja sowieso auf's Land ziehen. Also ist mir schnurz. Und zum Shoppen fahr ich dann mit meinem OSI in die Stadt und verblas in der City neben meinen Hinterreifen auch noch ordentlich Sprit. :-D

Geschrieben

Und zum Shoppen fahr ich dann mit meinem OSI in die Stadt ... zahl ordentlich Strafe und kassiere einen Punkt !

Hab es mal geschafft ein Ape mit H-Gutachten normal zuzulassen, würde das helfen ?

Geschrieben
Und zum Shoppen fahr ich dann mit meinem OSI in die Stadt ... zahl ordentlich Strafe und kassiere einen Punkt !

Hab es mal geschafft ein Ape mit H-Gutachten normal zuzulassen, würde das helfen ?

FRAGE PEILUNG?

woran erkennt mann eigentlich ein "H" kennzeichen?

und wofür genua ist es...

Gr. Rolando

Geschrieben (bearbeitet)

hat ein H am ende !

:-D

Braucht man evtl. für die Steuer und Versicherung und neuerdings zur Erlangung des 07 Nummernschildes, ist für Roller eher uninteressant.

Bearbeitet von killer
Geschrieben
hat ein H am ende !

:-D

Braucht man evtl. für die Steuer und Versicherung und neuerdings zur Erlangung des 07 Nummernschildes, ist für Roller eher uninteressant.

aha!

habe ich noch net gesehen gehabt... :-D

werde ich mal anschauen... wenn's mir vor die Linse kommt...

Greets

(der Dialog erinnert mich sehr an John Rambo und sein blaues Licht? Wofür ist es?...)

Geschrieben

Habe mal was rauskopiert:

Welche generellen Ausnahmen von den Verkehrsverboten der Umweltzone gibt es nach der Kennzeichnungsverordnung?

Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:

mobile Maschinen und Geräte,

Arbeitsmaschinen,

land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,

Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),

Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die -Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,

Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie -Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge,

Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO.

Der Bundesrates hat in der Kennzeichnungsverordnung eine generelle Ausnahme von Fahrverboten auch für Oldtimer-Fahrzeuge am 24.11.2007 vorgesehen und am 30.11.2007 abschließend zugestimmt. Die Novellierung der Kennzeichnungsverordnung kann nun in Kraft treten. Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten 07-er Kennzeichen dürfen ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Plakette in der Umweltzone ab 01.01.2008 fahren.

Ich sehe hier keine Problem. :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Erstmal: bedankt.

OT an:

ich liebe diese Beamten-Schreibe: "Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren ...., die außergewöhnlich .....blind sind..." :-D hoffentlich nicht!!!!

Naja, und die Bundies müssen natürlich auch noch fahren dürfen- is klar... :-D

OT off.

Bearbeitet von Mr. Mainjet

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